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Offener einphasiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neugestaltung Altstadtplätze und Burgstraße Bad Mergentheim
Stadt Bad Mergentheim · Bad Mergentheim · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Angebote bis 24.09.2026, 16:00 Uhr (noch 10 Tage)
Beschreibung
Das Verfahren wird als einstufiger, offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung zugrunde, eingeführt mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom 27.03.2013. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2026-1-04 registriert. Der Wettbewerb wurde durch Veröffentlichung am XX.XX.2026 bekannt gemacht.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Offener einstufiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb zur Neugestaltung von Altstadtplätzen und Burgstraße in Bad Mergentheim.
- Verbindliche Anwendung der RPW 2013.
- Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten mit entsprechenden Nachweisen.
- Der Wettbewerb wurde am XX.XX.2026 bekannt gemacht.
Es handelt sich um einen offenen, einstufigen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb zur Neugestaltung von Altstadtplätzen und der Burgstraße in Bad Mergentheim.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Kriterium der Vergabestelle: „other“
- Barrierefreiheit berücksichtigt
„Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preis-träger des Wettbewerbs durchgeführt. Nur bei Scheitern dieser Verhandlung wird ein Verhandlungsverfahren mit den übrigen Preisträgern durchgeführt. Arbeitsgemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 50 %
Wettbewerbsergebnis
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Qualität 20 %
Weiterentwicklung Entwurf
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Qualität 15 %
Projektmanagement
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Qualität 10 %
Bewerberprofil und Personaleinsatz
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Preis 5 %
Honorarangebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten. Eine Zusammenarbeit mit Stadtplanern und / oder Architekten ist möglich. Die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnungen muss vom Teilnehmer bzw. der Arbeitsgemeinschaft nachgewiesen werden. Damit sind folgende Konstellationen zulässig: - Landschaftsarchitekten - Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern - Landschaftsarchitekten mit Architekten - Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern und Architekten Zugelassen wird, wer für die öffentliche Auftragsvergabe nach dem geltenden Lan-desrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Eignung VgV). Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, Stadtplaner bzw. Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungs-nachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen An-forderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teil-nahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvo-raussetzungen erfüllt. Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen, u. a. dürfen Landschaftsarchitekten / Stadtplaner / Architekten nicht an mehreren Arbeitsgemeinschaften beteiligt sein. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben. Eine etwaige Zusammenarbeit mit Fachberatern liegt im Ermessen der Teilnehmer. Die beratende Mitwirkung von Verkehrsplanern wird angeraten. Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Fachberater erbringen keine Leistungen nach HOAI § 39 - Freianlagen. Sie unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen, für sie besteht jedoch auch keine Auftragsverpflichtung der Ausloberin.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB. Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin nicht abgeholfen werden, besteht die Möglichkeit der Nachprüfung über die Vergabekammer. Anträge auf Nachprüfung sind zu richten an: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 10 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 939 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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