AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 13:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b57b1a71-1ed4-4fea-91e4-560d0b9fd2e7/

Anmietleistungen im Linienverkehr der Stadtwerke Schweinfurt GmbH

Notice-ID: b57b1a71-1ed4-4fea-91e4-560d0b9fd2e7 · Procedure-ID: 499ddfd1-2b95-4583-a3bf-fe87fb957c75

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Schweinfurt GmbH, Schweinfurt
Veröffentlicht
10.03.2026
Frist (Submission)
10.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60140000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Für die einzelnen Betriebstage (Montag bis Sonntag) werden unterschiedliche Lose definiert. Angaben über den Losinhalt entnehmen Sie dem Anhang "Preise + Beschreibung Los...". Betriebsleistungen am Wochenende können nur an Anbieter vergeben werden, die auch montags bis freitags Betriebsleistungen für die Stadtwerke Schweinfurt GmbH erbringen. Änderungen des Leistungsumfanges bis zu +/- 5% je Los sind zulässig. Der Ausschreibungszeitraum ist vom 01.08.2026 bis zum 31.12.2028. Es gibt in dieser Zeit: Montag bis Freitag: 439 Schultage Montag bis Freitag: 170 Ferientage Samstag: 131 Sonn- und Feiertage: 144

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).