AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Umbau und Erweiterung Gasthof zur Post : LV 115 Fenster und Fenstertüren
Stammdaten
- Veröffentlicht
- 15.01.2024
- Frist (Submission)
- 14.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45421145 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung, Lieferung und Montage von Fenster und Fenstertüren für den gesamten Gebäudebereich, also Bestandsgebäude und Neubau. Im gesamten Gebäudebereich bestehen hohe Anforderungen an den Schallschutz. Bestandsgebäude: Die in diesem Gebäudeteil befindlichen Holzfenster werden fassadenschonend nach innen demontiert und entsorgt. Der östliche Teil des Bestandgebäudes ist denkmalgeschützt. Die in diesem Bereich zu montierenden beschichteten Holzfenster müssen den Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen. Der westliche Teil des Bestandsgebäudes ist nicht denkmalgeschützt. Auch hier werden beschichtete Holzfenster eingebaut. Holz-Fensterläden sind zu demontieren, aufzuarbeiten und wieder zu montieren. Neubau: Das Bestandsgebäude wird durch einen Neubau, der aus einem erdgeschossigen Zwischenbau und einem mehrgeschossigen Südbau besteht, ergänzt. In diesem Bereich werden Holz-Alu-Elemente, zum Teil als Faltschiebekonstruktion, verbaut. Raffstores und Rollläden kommen in diesem Gebäudeteil zum Einsatz. Grobe Massen: - Östlicher (denkmalgeschützter) Bestand 68 Stück Holzfenster mit Fensterläden - Westlicher Bestand 39 Stück Holzfenster - Zwischenbau 2 Stück Faltschiebe-Elemente in Holz-Alu - 2 Stück Holz-Alu-Fensterelemente - Neubau Süd 37 Stück Holz-Alu-Fensterelemente
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 06.05.2024
- Ende
- 11.04.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 58 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.02.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Gemeinde Bad Wiessee, Bad Wiessee
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.