AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Projektträger "Innovation und Strukturwandel
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bonn
- Veröffentlicht
- 12.01.2024
- Frist (Submission)
- 19.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 73210000 — Forschung und Entwicklung
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Projektträgerschaft unterstützt als Auftragnehmer (AN) das BMBF (AG) in erster Linie bei der Koordination und Durchführung der Förderprogrammlinien und Aktivitäten für die Kooperation und den Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zur Förderung der Entwicklung und Erschließung regionaler Innovationspotenziale in strukturschwachen Regionen. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung des AG bei der Beratung von Förderinteressenten, Antragstellern und Geförderten, die Mitgestaltung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen, die Projektförderung einschließlich der Antragsprüfung und der Bewilligung bzw. Ablehnung von Zuwendungen/Zuweisungen, die administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von Projekten und der beteiligten Partner, die im Rahmen der Programmlinien ausgewählt und gefördert werden, einschließlich des Monitorings und die Mitwirkung an der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen. Die strategisch-politischen Aufgaben und die Gesamtkoordination für die verschiedenen Förderprogrammlinien und Aktivitäten verbleiben im BMBF. Der AN ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des AG gebunden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.04.2024
- Ende
- 14.04.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 4 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.02.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.