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Umgestaltung Wallstraße, hier: Planung von Freianlagen und VerkehrsanlagenPlanung von Freianlagen und Verkehrsanlagen im Rahmen der Neuordnung der Wallstraße in Ahaus
Stadt Ahaus · Ahaus · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenUmgestaltung Wallstraße, hier: Planung von Freianlagen und VerkehrsanlagenPlanung von Freianlagen und Verkehrsanlagen im Rahmen der Neuordnung der Wallstraße in Ahaus🏆 IBF Felling Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB · Dülmen
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: IBF Felling Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Planung von Freianlagen und Verkehrsanlagen im Rahmen der Neuordnung der Wallstraße in Ahaus
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Erfahrung, Qualifikation und Referenzen der für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personen 40 Pkt.Qualität
persönliche Referenzprojekte unterteilt in Projektleitung (Gewichtung 10 %), Objektplanung Freianlagen (Gewichtung 10 %), Objektplanung Verkehrsanlagen (Gewichtung 10 % und Bauüberwachung (Gewichtung 10 %)
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Honorar 30 Pkt.Kosten
Honorarbewertung
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Herangehensweise an die Aufgabenstellung 15 Pkt.Qualität
Die höchste Bewertung ergibt sich, wenn aus der Darstellung deutlich wird, dass der Bieter im Vergleich mit anderen Bietern die spezifischen Aufgabenstellungen und Herausforderungen des Projekts besonders gut und umfassend erkennt und kreative Ideen und Lösungsvorschläge dazu unterbreitet.
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Klarheit der Organisation, der Schnittstellen, Sicherstellung ausreichender Kapazitäten 15 Pkt.Qualität
Die höchste Bewertung ergibt sich, wenn der Bieter im Vergleich mit anderen Bietern sehr überzeugend darstellt, dass er eine klare Projektorganisation mit eindeutiger Aufgabenzuordnung hat, dass interne und externe Schnittstellen erkannt sind und Abläufe zur Gewährleistung einer reibungslosen Projektabwicklung etabliert sind/werden und dass die angebotenen und der Kalkulation zugrundeliegenden personellen Kapazitäten vorhanden sind und geeignet sind, die Projektziele zu erreichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer IBF Felling Beratende Ingenieure Partnerschaft mbB1 Veröffentlichung
- 27.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 900 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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