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Ausschreibung der Stadt Königsbrunn, Betriebsführung Straßenbeleuchtung
Stadt Königsbrunn · Königsbrunn · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen →Beschreibung
Ziel ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters/Unternehmens mit Betrieb, Wartung und Instandhaltung der oberirdischen Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Königsbrunn im Gemeindegebiet ab dem 01.01.2027.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung.
- Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2027 und gilt für das gesamte Gemeindegebiet Königsbrunn.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines nicht offenen Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
- Erfahrung in der Instandhaltung von Beleuchtungsanlagen ist wahrscheinlich eine wichtige Eignungsanforderung.
Gesucht wird ein externer Dienstleister für die Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Königsbrunn.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„C. Überblick über den Ablauf des Verfahrens 1) Phase 1: Teilnahmewettbewerb - Die Einleitung des Verfahrens erfolgt mit der Veröffentlichung der europaweiten Bekanntmachung zur Auftragsvergabe und Bereitstellung der Vergabeunterlagen. Mit der Auftragsbekanntmachung fordert der Auftraggeber alle am Auftrag interessierten Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen (Aufruf zum Teilnahmewettbewerb) - Sofern die interessierten Teilnehmer Fragen zu den Unterlagen, dem Auftragsgegenstand oder dem Verfahren haben, können sie bis 9 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform Auskünfte erbitten - Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Teilnahmeanträge; mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Teilnehmer die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen und Unterlagen für die Prüfung ihrer Eignung - Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge entsprechend der in der Bekanntmachung aufgestellten Anforderungen. Sofern Nachforderungen erforderlich und zulässig sind, entscheidet der Auftraggeber über die Durchführung von Nachforderung nach pflichtgemäßem Ermessen (Ende Teilnahmewettbewerb) 2) Phase 2: Angebots- und Verhandlungsphase - Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Erstangebots (Anfang Angebotsphase) - Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) indikativen Erstangebote (mind. 30 Tage) - Verhandlungsgespräche, Angebotspräsentation, ggfs. Aufklärungen - Ggf. Konsolidierung der Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung der Verhand-lungsergebnisse - Aufforderung zur Abgabe (elektronisch einzureichender) verbindlicher Folgeangebote (mind. 30Tage) - Prüfung der verbindlichen Angebote; ggf. Nachforderungen - Wertung verbindlicher Folgeangebote und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes - Informationsschreiben; Absageschreiben an unterlegene Bieter (§ 134 GWB) - Zuschlagserteilung und Ende des Verfahrens“
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Preis 60 Pkt.Preis
1. Preis 60,00% 1 Kosten Betriebsführung/Wartung sowie weitere Positionen lt. Preisblatt (ANLAGE D03) 1.1 Gesamtkosten Betriebsführung für 10 Jahre inkl. Wartung/Instandhaltung gem. Preisblatt (ANLAGE D03) 70,00% 1.2 Kosten sonstige wertungsrelevante Positionen lt. Preisblatt (ANLAGE D03) 30,00%
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2. Qualität der Dienstleistung 40 Pkt.Qualität
2. Qualität der Dienstleistung 40,00% 2.1. Konzeption/Organisation 60 %: 2.1.1 Konzept zur Störungsbeseitigung/Störungsmanagement 60,00% 2.1.2 Konzept zur Durchführung von Standsicherheitsprüfungen 20,00% 2.1.3 Konzept zur Durchführung der Reinigung von Brennstellen 20,00% 2.2. Durchführung 40 %: 2.2.1 Nachhaltigkeit bei der Bewirtschaftung 50,00% 2.2.2 Über die im Vertrag definierten Mindestleistungen hinausgehende Leistungen lt. Angebotsschreiben. 50,00%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
- Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von - EUR 5.000.000,00 für Personenschäden pro Jahr, - EUR 5.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Jahr bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht Maklers) erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Versicherungsschutz für die Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen. Alternativ ist eine gleichlautende Bestätigung aller Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft nachzuweisen, in der - neben den vorstehenden Deckungssummen für jedes Mitglied - die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das damit verbundene Risiko der gesamtschuldnerischen Haftung abgebildet ist. Zum Nachweis der Eignung ist vorläufig eine Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung Versicherungsschutz" (Anlage C08) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor, den Nachweis der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung auf zusätzliches Verlangen anzufordern. IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Präqualifizierungsdatenbanken Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus einer geeigneten Präqualifizierungsdatenbank zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Angebot fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Angebots führen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123, 124 GWB vorliegen Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusstatbeständen (Anlage C05) verwendet werden. - Eigenerklärung Einhaltung EU-Sanktionen ggü. Russland Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Einhaltung EU-Sanktionen ggü. Russland (Anlage C06) verwendet werden.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Erklärung über den mittleren Gesamtumsatz (brutto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Straßenbeleuchtungsdienstleistungen. Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Umsätze (Anlage C07) verwendet werden. IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Präqualifizierungsdatenbanken Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus einer geeigneten Präqualifizierungsdatenbank zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Angebot fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Angebots führen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
- Angabe mindestens 3 geeigneter Referenzen aus den letzten drei Jahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge. Dabei werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Instandhaltung und Betriebsführung von Straßenbeleuchtungsanlagen mit mind. 500 Leuchtstellen, davon mind. 1 Referenz mit überwiegend bereits auf LED umgerüsteten Leuchtstellen. Für die Angabe der Referenzen muss das Formblatt Eigenerklärung Referenzen (Anlage C09) verwendet werden. Es ist nicht erforderlich, ergänzende Unterlagen zu den Projekten mit dem Angebot einzureichen. Dem Auftraggeber genügen die Eigenangaben im Formblatt Referenzen (Anlage C09). Sofern der Bieter freiwillig zusätzliche Unterlagen (z.B. umfangreiches Projektdatenblatt) einreichen will, muss dieses mit den Angaben im Formblatt übereinstimmen. IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Präqualifizierungsdatenbanken Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus einer geeigneten Präqualifizierungsdatenbank zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Angebot fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Angebots führen.
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Durchschnittliche Personalstärke
- Angabe zur Beschäftigtenzahl / Personalstärke im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre Für die Erklärung muss das Formblatt Eigenerklärung Personalausstattung (Anlage C10) verwendet werden. IV. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Präqualifizierungsdatenbanken Alternativ zur Vorlage der einzelnen geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen oder im Fall einer Eignungsleihe ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (im Folgenden: EEE) gem. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU oder ein Auszug aus einer geeigneten Präqualifizierungsdatenbank zulässig. Das Formular zur EEE ist online abrufbar unter: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/digital-procurement/european-single-procurement-document-and-ecertis_en?lang=de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat einen Leitfaden für das Ausfüllen der EEE erstellt. Der Leitfaden erläutert Funktion, Inhalt und Handhabung der elektronischen EEE und die einzelnen Abschnitte des Online-Formulars und ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html Bieter werden darauf hingewiesen, dass EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nur diejenigen Eignungsanforderungen abdecken, die bei der EEE im Allgemeinen abgefragt werden, sowie in der Präqualifizierungsdatenbank hinterlegt sind. Besondere Eignungsanforderungen/-nachweise, die die EEE und die Präqualifizierungsdatenbank nicht abdecken und im Rahmen dieser Ausschreibung verlangt werden, hat der Bieter eigenverantwortlich zu ermitteln und mit seinem Angebot fristgemäß einzureichen. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Angebots führen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
III. Nachprüfung des Vergabeverfahrens Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften an die Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 80538 München Telefon +49 892176-2411 Telefax +49 892176-2847 vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de wenden. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragge-ber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 16.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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