Mehr Details
Vergabe der Linienverkehrsleistungen „ALFA“ im Kreis Plön als Nachunternehmer der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH · Kiel · Schleswig-Holstein
Angebote bis 09.09.2026, 12:00 Uhr (noch 37 Tage)
Beschreibung
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die VKP Subunternehmer, die die ALFA-Leistungen - Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - im Kreis Plön mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Linienverkehrsleistungen „ALFA“ umfassen insgesamt rund 4.777.325 SOLL-Fahrplankilometer/Jahr (655.460 IST-Fahrplankilometer/Jahr) und werden aufgeteilt in vier Teillose vergeben. Die Vertragslaufzeit beginnt je Los am 11.12.2026 und endet am 10.12.2031 (zzgl. Verlängerungsoption). Die umfassten Linien sind den Angaben je Los sowie den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Mindestanforderung: Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 müssen mindestens 38,5 % der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen je Los eingesetzten Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG sein. Die Mindestanforderung ist zwingend einzuhalten. Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG in der (Anlage B.13 - Formularvorlage 13) zu garantieren und anzugeben, wie viele der von ihm je Los zur Erbringung der Verkehrsleistungen insgesamt einzusetzenden Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge (0 g CO₂/km) sind.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Linienverkehrsleistungen "ALFA" im Kreis Plön als Subunternehmer.
- Gesamtleistung von ca. 4,7 Mio. Fahrplankilometer/Jahr, aufgeteilt in vier Teillose.
- Vertragslaufzeit 11.12.2026 bis 10.12.2031 mit Verlängerungsoption.
- Bis Dezember 2027 müssen mindestens 38,5 % der eingesetzten Fahrzeuge emissionsfrei sein.
- Bieter müssen die Erfüllung der Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG garantieren und die Anzahl emissionsfreier Fahrzeuge angeben.
Gesucht werden Subunternehmer für Linienverkehrsleistungen im Kreis Plön, aufgeteilt in vier Teillose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Verkehr & Logistik-Ausschreibungen in Schleswig-Holstein passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Verkehr & Logistik" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit § 127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises (netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 „Gebiet Schönberg“ und Los 4 „Gebiet Lütjenburg“) und/oder die Loskombination B (Los 2 „Gebiet Plön & Preetz“ und Los 3 „Gebiet Neumünster & Bornhöved“) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen. Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr aufweist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Auszug / Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Für den Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für die auf den vertragsgegenständlichen Linien eingesetzten Fahrzeuge und Fahrpersonale. Die Haftpflichtversicherung im Sinne des PflVG ist mit einer Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall.
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die VKP über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei (z.B. Creditreform oder vergleichbar). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 2 Monate sein.
-
Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die entweder in Anlage 3 zu § 3 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung ausgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den Nachweis in der jeweils geltenden Fassung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise: o durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. Anlage 5 PBZugV (Taxi und Mietwagen) oder gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 42 PBefG; oder o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr gemäß § 46 PBefG (§ 47 PBefG (Verkehr mit Taxen), § 49 PBefG (Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen).
-
Durchschnittliche Personalstärke
Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die VKP auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der VKP, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lauten wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. (3) Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Dem Absender ist eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier noch 37 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 09.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 226 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →