AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 11:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b5c824ed-48d3-4a67-bc64-a24ae895d27f/

Unterstützung der bayerischen Staatsanwaltschaften bei Tätigkeiten im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Notice-ID: b5c824ed-48d3-4a67-bc64-a24ae895d27f · Procedure-ID: c8fa6fab-9639-49c2-9b3d-72472a1f0db2

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz, München
Veröffentlicht
22.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75131000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Staatsanwaltschaften sind für die Verwaltung der im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sichergestellten Vermögensgegenstände zuständig. In der Praxis hat sich in der Vergangenheit bewährt, einen rahmenvertraglich gebundenen, professionellen, bayernweit zuständigen Drittanbieter für die Bewertung, den Transport, die Asservierung/Verwahrung und Veräußerung von abzuschöpfenden Vermögenswerten in Anspruch zu nehmen und in den polizeilichen Arbeitsprozess zu implementieren. Ziel der Beauftragung ist es, wie bisher, den bayerischen Staatsanwaltschaften möglichst zeitnah einen verlässlichen Anhaltspunkt für die Werthaltigkeit und die Verwertbarkeit von (potenziellen) Sicherungs- oder Einziehungsgegenständen zu liefern, im Bedarfsfalle entsprechende Verwahrungs- und Transportkapazitäten zur Verfügung zu stellen sowie die Sicherungsgegenstände im Wege der Notveräußerung und originär eingezogene Gegenstände durch Versteigerung oder freihändigen Verkauf zu verwerten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
08.09.2025
Zuschlagsentscheidung
22.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).