AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 10:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b5fa0814-6818-466b-bb18-84cbc3172b07/

Rahmenvertrag Automic Lizenzen

Notice-ID: b5fa0814-6818-466b-bb18-84cbc3172b07 · Procedure-ID: 106a02e6-7ae5-4303-a7da-94ff12ba5cc5

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Stammdaten

Auftraggeber
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR, Bayreuth
Veröffentlicht
20.12.2024
Frist (Submission)
27.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48217000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Beschaffung von Lizenzen und Support des Herstellers Broadcom, ehemals Automic, sowie Beratung und Unterstützungsleistung für die Produkte gemäß Preisblatt. Es soll ein Reseller ermittelt werden für die nächsten 4 Jahre, der die beschriebene Leistung erbringt. Laufzeitbeginn ist der 01.03.2025. Es handelt sich um eine Ausschreibung der kubus IT eGbR (nachfolgend "Auftraggeber" genannt). Der Auftrag wird nicht in Losen vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Die Obergrenze für den Rahmenvertrag beträgt 10.00.000,00 EUR. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfen der Auftragssumme.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
28.02.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).