AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Errichtung einer Maschinen- und Verfahrenstechnik einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH, Hildesheim
- Veröffentlicht
- 30.10.2023
- Frist (Submission)
- 30.11.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45252000 — Bauleistungen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen zur Lieferung und Montage der Maschinen- und Verfahrenstechnik als Gewerk 1 des Gesamtprojekts zur Errichtung der MKVA Hildesheim. Zum Leistungsumfang von Gewerk 1 gehören neben der Lieferung und Montage insbesondere auch die Ausführungsplanung, die Schulung des Betriebspersonals, die Inbetriebsetzung sowie die komplette Dokumentation des Lieferumfanges. Der Leistungsumfang von Gewerk 1 umfasst insbesondere: • Teile des Gebäude- und Anlagenstahlbaus inkl. Fassade + Dach (insbesondere Ofenhalle, Trocknergebäude, Abgasreinigung), • Teile der technischen Gebäudeausrüstung (Ofenhalle, Trocknergebäude, Abgasreinigung), • Anlieferung und Lagerung des Klärschlamms, • Klärschlammtrocknung, Brüdenkondensation und Brüdenkondensatbehandlung, • Wirbelschichtfeuerung inkl. Dampferzeugung, • Abgasreinigung inkl. Emissionsmesseinrichtungen und Abgasableitung, • Energieerzeugung, Wasser-Dampf-System, Dampf-Turbine, luftgekühlter Kondensator, • Nebenanlagen (z.B. Wasseraufbereitungsanlage, Drucklufterzeugung, Kühlwasserkreislauf), • Elektrische Antriebe und Feldgeräte, • Lieferantenleittechnik, energetische und leittechnische Anbindung.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2024
- Ende
- 01.09.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 336 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.11.2023
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.