AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/b60cfd78-50ad-453a-94ab-0ac4f7f07bcb) · Abgerufen am 16.08.2026 21:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b60cfd78-50ad-453a-94ab-0ac4f7f07bcb/

Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF 26) für die Kreisfeuerwehrzentrale

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Höxter - Der Landrat, Höxter
Veröffentlicht
30.07.2025
Frist (Submission)
01.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
252.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der BRD, dem neuesten Stand der Technik, dem Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über Elektroanlagen (VDE-/DIN Normen), den UW und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die technische Ausführung des Fahrzeugs muss ebenso die Abnahmekriterien des Landes Nordrhein-Westfalen erfüllen. Nähere Informationen sind den beigefügten Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen!

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
121 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).