AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 13:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b6202bd6-ba29-4a2b-a813-4fd41b5b9f47/

EU-weite Ausschreibung von TGA - Planungsleistungen für einen Mensaanbau an der GGS Elbschebach

Notice-ID: b6202bd6-ba29-4a2b-a813-4fd41b5b9f47 · Procedure-ID: 78dc0b17-6d0a-4755-a31e-910fe93cc76f

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Stammdaten

Veröffentlicht
18.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Wetter (Ruhr) beabsichtigt die Vergabe von TGA - Planungsleistungen (Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI) im Zusammenhang für einen Mensaanbau an der GGS Elbschebach (Wengern). Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer 5.1.11) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadt Wetter (Ruhr), Wetter

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).