AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 17:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b621170b-6a5c-4e3d-9822-52ee44d73321/

Strangsanierung und Wiederherstellung Sanitärbereiche Bundesnetzagentur Mainz Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI

Notice-ID: b621170b-6a5c-4e3d-9822-52ee44d73321 · Procedure-ID: 4c9fe131-645f-4d29-91d5-3b5db5a91b5b

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das ABB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Mainz, vertreten durch die Niederlassungsleitung, Mainz
Veröffentlicht
05.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Gebäude gem.Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für die Sanierung der Trinkwasser- und Schmutzwasserleitungungen der Bundesnetzagentur in Mainz, Leistungsphasen (LPH) 2+3 und 5-9 gem. § 34 HOAI, ergänzt durch Besondere Leistungen, insbesondere: - Bestandsaufnahme für fehlenden Bereich Sanitärkern II, - Überprüfung der Bestandspläne und ggfs. Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten - Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation nach Abschnitt H der RBBau (BFR GBestand), - Planung und Anpassung der Flucht- und Rettungswegepläne für die Bauphasen

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).