Zum Nachweis der Befähigung wird zusätzlich die Vorlage
folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma,
Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten,
Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer)
- Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
IHK, HWK
- Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR)
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu
erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in
deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerber- /Bietergemeinschaften haben die Nachweise für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.