AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 08:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b63df66c-e9f9-4aa7-a640-1be134aab5c7/

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Notice-ID: b63df66c-e9f9-4aa7-a640-1be134aab5c7 · Procedure-ID: 8c1d497c-56f9-4cbb-aa03-9f7a686b8bc6

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Bad Endorf, Bad Endorf
Veröffentlicht
11.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
440.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Jahr 2024 wurde für den Markt Bad Endorf ein integrales Konzept zum kommunalen Sturzflutrisikomangement erstellt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um 3 verschiedene Gewässer im Gemeindegebiet, eines davon ist der Teisenhamer Bach. Das o.g. Konzept zum Sturzflutrisikomangement bildet die Grundlage für die erforderlichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz Teisenhamer Bach sowie für die Förderung der Maßnahme durch den Freistaat Bayern. Der Teisenhamer Bach ist mit 800 mm Durchmesser über eine Länge von ca. 975 m so gering dimensioniert, dass regelmäßig Überflutungen im Ort auftreten. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Planungsleistungen zu Ingenieurbauwerken nach § 43 HOAI für Maßnahmen zum Hochwasserschutz Bad Endorf, BA I - Teisenhamer Bach

Vertragslaufzeit

Periode
53 Monate

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).