Verwertung vonSperrmüll aus dem Burgenlandkreis
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Verwertung von unberaubtem Sperrmüll aus der mobilen Sammlung im Burgenlandkreis.
Kommunale Betriebe Langen · Langen · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Kostenlos beobachten →Die Vergabestelle – die Kommunale Betriebe Langen (KBL) – beabsichtigt, einen Auftrag für sich und die Gemeinde Egelsbach zur „Verwertung von Altpapier (PPK)“ zu vergeben. Darunter fällt die Abholung, der Transport, die Mengenmeldung und die Verwertung von Altpapier (PPK).
Auf Basis interner Prognosen geht der Auftraggeber davon aus, dass jährlich rund 2.000 Megagramm („Mg“) Altpapier (PPK) aus der Stadt Langen und 500 Mg Altpapier (PPK) aus der Gemeinde Egelsbach zu verwerten sind. Die Mengen setzen sich aus der Erfassung am Wertstoffhof, der Erfassung in Depotcontainern sowie der behältergestützten Sammlung zusammen.
Die Abholung des Altpapiers (PPK) soll an der Umladeanlage der Fa. KNETTENBRECH + GURDULIC Umweltservice GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 13 in 63263 Neu-Isenburg erfolgen.
Branche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Verwertung von Altpapier (PPK) für die Stadt Langen und die Gemeinde Egelsbach.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis. Der Wertungspreis wird ermittelt, indem von der für die Verwertung angebotenen Gutschrift die angebotenen Kosten der Logistikleistungen abgezogen werden. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Wertungspreis (siehe Vergabeunterlagen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
(1) Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaates unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer (Erklärung vom Bieter selbst zu erstellen). Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern vor Zuschlagserteilung die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder einer gleichwertigen Bescheinigung zu verlangen.
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen (Darstellung vom Bieter selbst zu erstellen).
(3) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 (eine) Mio. EUR (pauschal für Personen-, Sach- und sonstige Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr) (Erklärung vom Bieter selbst zu erstellen). Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern vor Zuschlagserteilung die Vorlage des entsprechenden Versicherungsnachweises in Kopie anzufordern.
(4) Eigenerklärung über das Bestehen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises (Erklärung vom Bieter selbst zu erstellen). Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern vor Zuschlagserteilung die Vorlage der entsprechenden Zertifizierung in Kopie anzufordern.
(5) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich von Entsorgungsleistungen, der mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar ist, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) (sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht seit Unternehmensgründung) (Anlage A.7). Hinweise: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern vor Zuschlagserteilung die Vorlage geeigneter Nachweise (insbesondere Jahresabschlüsse, Lageberichte oder Wirtschaftsprüferbestätigungen) zu verlangen.
(6) Erklärung über mindestens 3 (drei) Referenzen aus dem Bereich, der mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar ist, jeweils bezogen auf die 3 (drei) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) (Anlage A.8). Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen durch Rückfragen bei den Referenzauftraggebern oder durch Anforderung weiterer Nachweise zu überprüfen.
(7) Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, insbesondere über welche Geräte und welche technische Ausrüstung, das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Anlage A.9).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 90 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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