Rüttelklinker
KI Der Landkreis Nienburg/Weser schreibt die Bodenbelagsarbeiten (Rüttelklinker) für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Marklohe aus.
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Gegenstand der Ausschreibung ist das Fachlos 2: Straßenbau, Bauwerke und Entwässerung im Zuge des 1. Bauabschnitts der Grundinstandsetzung der A 7 zwischen den AS Schleswig/Jagel und AS Owschlag mit einer Länge von 11,625 km.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Ausgeschrieben wird das Fachlos 2 „Straßenbau, Bauwerke und Entwässerung“ im Zuge des 1.
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3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Für das Kriterium Wertungspreis, einschl. zu wertender Verfügbarkeitskosten 1. Bauablaufplan (selbst erstellt), der mindestens folgendes enthalten muss: Angabe der verbindlichen Werktage/Kalendertage für die Gesamtbauzeit und die Einzelfristen unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie z. B. Fristen, Arbeiten Dritter; das Bauende der beiden Einzelfristen darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Fristen liegen. Der Bauablaufplan ist als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben einzureichen: Lfd. Nr. der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachse in Wochen vorzulegen. Für die Festlegung der Bauzeiten für die Bauphasen sind zwingend die Vorgaben gemäß Ziffer 2.1 der Besonderen Bestimmungen zur bauvertraglichen Implementierung der Verfügbarkeitskosten zu beachten. Die Angaben im Bauablaufplan müssen auch in Bezug auf die weiteren zu dem Kriterium "Wertungspreis, einschließlich zur wertender Verfügbarkeitskosten" geforderten Unterlagen (2 und 3 nachfolgend) plausibel und widerspruchsfrei sein. 2. Formular 131 (Besondere Vertragsbedingungen Muster), vollständig ausgefüllt in Bezug auf die Ziffer 1.2. Die weiteren Ziffern, das heißt die Ziffern 2 fortfolgende, dürfen vom Bieter nicht verändert werden und es dürfen dort seitens des Bieters keine Eintragungen erfolgen oder Ankreuzoptionen ausgeübt werden. Bei der Erstellung sind zwingend die Vorgaben der Besonderen Bestimmungen zur bauvertraglichen Implementierung der Verfügbarkeitskosten zu beachten. Die Angaben im Formular 131 müssen auch in Bezug auf die weiteren zu dem Kriterium "Wertungspreis, einschließlich zu wertender Verfügbarkeitskosten "geforderter Unterlagen (1 und 3 vorstehend bzw. nachfolgend) plausibel und widerspruchsfrei sein. 3. Vollständig ausgefülltes Formular Angabe der Werktage. Die Angabe der Anzahl der Werktage im Formular Angabe der Werktage muss auch in Bezug auf die weiteren zu dem Kriterium "Wertungspreis, einschließlich zu wertender Verfügbarkeitskosten" geforderten Unterlagen (1 und 2 vorstehend) plausibel und widerspruchsfrei sein.
Die Bewertung der Aspekte mit Blick auf den Zielerreichungsgrad erfolgt aufgrund der Wertungsmaßstäbe Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität sowie Bezug zu dem konkret ausgeschriebenen Auftrag. Der Auftraggeber erwartet im Konzept die Darstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des durch den Bieter in Kriterium 1.1 angegebenen Bauablaufs. Bei der Bewertung findet auch ein Vergleich mit den einschlägigen Angebotsinhalten der übrigen Bieter statt. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte darzustellen: - Herangehensweise an die Optimierung der Bauzeit, insbesondere im Bereich Ingenieurbau (Brückenbau), unter Darstellung konkreter Maßnahmen zur Verkürzung des Bauablaufs, z. B.: Einsatz beschleunigender Bauverfahren Optimierung der Bauabfolge mit Blick auf den kritischen Weg Parallelisierung von Bauwerks- und Streckenbauleistungen - Bauzeitrelevante Aspekte der partnerschaftlichen Projektabwicklung (z. B. beschleunigte Entscheidungsprozesse, frühzeitige Abstimmungen) - Maßnahmen zur Vermeidung bauzeitlicher Verzögerungen, insbesondere durch transparente und zügige Klärung von Leistungsänderungen - Darstellung der bauzeitbezogenen Projektorganisation sowie des Personal- und Geräteeinsatzes, insbesondere zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Bauablaufs und zur Vermeidung von Stillständen - Bauzeitenplan mit Verknüpfung zum Personal- und Geräteeinsatz. Der Bauzeitenplan ist als Balkenplan mit Darstellung aller wesentlichen Arbeitsschritte und Bauphasen einschließlich des kritischen Weges vorzulegen. Pufferzeiten sind auszuweisen. Die Vorgänge sind vollständig miteinander zu verknüpfen. Leistungen des Auftragnehmers sind von Leistungen des Auftraggebers sowie Dritter getrennt darzustellen. - Bauablaufplanung und Baustellenlogistik unter Berücksichtigung der projektspezifischen Randbedingungen Darzustellen ist hierbei in zusammenhängender Weise, mit welchen konkreten organisatorischen, technischen und prozessualen Maßnahmen der Bieter sicherstellt, dass die vorgesehenen Bauzeiten eingehalten und die dargestellten Bauzeitverkürzungen tatsächlich umgesetzt werden. Dies umfasst insbesondere: - organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Bauablaufs, - Mechanismen zur frühzeitigen Identifikation und Minimierung bauzeitlicher Risiken, - Maßnahmen zur Steuerung und Sicherstellung der termingerechten Leistungserbringung, - Vorgehensweisen zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen, - sowie die Einbindung der Grundsätze der "Charta für die Zusammenarbeit auf Baustellen an Bundesautobahnen" in die projektbezogene Bauablaufsteuerung. Die Darstellung muss einen eindeutigen Bezug zur ausgeschriebenen Maßnahme aufweisen. Pauschale oder allgemein gehaltene Aussagen führen zu einer schlechteren Bewertung. Das Konzept sollte einen Umfang von 20 Seiten (DIN A4 im Ausdruck gut lesbar) nicht überschreiten. Ein etwaiges Deckblatt sowie die Anhänge Bauzeitenplan und Personaleinsatzplan werden auf die Seitenanzahl nicht angerechnet. Die Bewertung der von den Bietern zu den jeweiligen Unterkriterien in den Ziffern 1.2 mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen gemäß Vordruck "HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen; Abschnitt 2" Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Punktebewertung mit 5, 7,5 bzw. 10 Punkten.
Im Rahmen des Zuschlagskriteriums führt der Auftraggeber mit jedem Bieter ein strukturiertesBieterassessment durch. Gegenstand des Bieterassessments ist die Bewertung der Kompetenz der vom Bieter für die Auftragsausführung verbindlich benannten Schlüsselpersonen in auftragsbezogenen Gesprächs-, Koordinierungs-, Entscheidungs- und Veränderungssituationen. Die Bewertung bezieht sich ausschließlich auf die nachfolgend genannten Zuschlagsaspekte und erfolgt anhand der im Bieterassessment gezeigten Leistung der Schlüsselpersonen. Die im Bieterassessment teilnehmenden Schlüsselpersonen sind im Auftragsfall für die Wahrnehmung derjenigen Aufgaben einzusetzen, die Gegenstand der Bewertung sind. Dies betrifft insbesondere die projektbezogene Kommunikation, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und weiteren Projektbeteiligten, die Konfliktklärung sowie die Behandlung von Änderungen und Störungen. Ein Wechsel ist nur aus wichtigem Grund und durch eine mindestens gleichwertig qualifizierte Ersatzperson zulässig; der Auftraggeber ist vorab in Textform zu informieren. Bewertete Kompetenzen: 1. Kooperative Projektkommunikation und partnerschaftliche Konfliktklärung: Fähigkeit, Informationen adressatengerecht, klar und nachvollziehbar zu vermitteln, unterschiedliche Interessen frühzeitig offenzulegen, Konflikte sachlich zu strukturieren und im Sinne einer partnerschaftlichen Projektabwicklung einer tragfähigen Lösung zuzuführen. 2. Lösungsorientierung und Umsetzungsfähigkeit: Fähigkeit des Schlüsselpersonals, Chancen und Risiken für das Projekt frühzeitig zu erkennen, transparent zu kommunizieren und gemeinsam mit den Projektbeteiligten geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung abzuleiten. 3. Konstruktiver Umgang mit Änderungen und Störungen: Fähigkeit, Änderungen, Risiken und Störungen frühzeitig zu erkennen, Auswirkungen auf Termine, Kosten, Qualität und Schnittstellen transparent darzustellen sowie geeignete Maßnahmen zur Steuerung, Konfliktvermeidung und Entscheidungsfindung vorzuschlagen. 4. Zusammenarbeit des Schlüsselpersonals: Fähigkeit der Schlüsselpersonen, im Assessment strukturiert zusammenzuarbeiten, Rollen und Verantwortlichkeiten erkennbar wahrzunehmen, Beiträge anderer aufzugreifen und eine gemeinsame, widerspruchsfreie Lösung zu vertreten. Ablauf: Das Bieterassessment dauert einschließlich Begrüßung, Erläuterung des Ablaufs und Abschluss rund 75 Minuten. a. Einführung und organisatorische Hinweise: ca. 10 Minuten b. Bearbeitung der auftragsbezogenen Fallfragen und Beantwortung: 45 Minuten c. Abschluss und Verabschiedung: ca. 20 Minuten Zu den Kompetenzen gemäß Ziffer 2 Nummern 1 bis 3 werden jeweils drei Fallfragen gestellt. Insgesamt werden somit neun Fallfragen gestellt. Hinsichtlich der Kompetenz "Zusammenarbeit des Schlüsselpersonals" werden keine gesonderten Fragen gestellt. Die Wertung erfolgt anhand einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Antworten auf die anderen Fragen. Nach Bekanntgabe einer Fallfrage erhalten die teilnehmenden Schlüsselpersonen jeweils fünf Minuten Zeit, um eine gemeinsame Antwort zu beraten und vorzutragen. Der Auftraggeber darf ausschließlich klarstellende Rückfragen zum Verständnis der Antwort stellen. Diese Rückfragen dürfen weder neue Sachverhalte einführen noch die Bewertungsgrundlage erweitern. Die exakten Fallfragen werden den Bietern erst zu Beginn des jeweiligen Bieterassessments mitgeteilt. Alle Bieter erhalten dieselben Fragen in derselben Reihenfolge, dieselbe Bearbeitungszeit sowie dieselben organisatorischen Rahmenbedingungen. Teilnehmerkreis: Am Bieterassessment nehmen ausschließlich die vom Bieter verbindlich benannten Schlüsselpersonen teil. Zulässig sind höchstens vier Personen. Weitere Vertreter des Bieters dürfen anwesend sein, dürfen aber weder an der Beratung noch an der Beantwortung der Fragen mitwirken. Antworten, Ergänzungen oder sonstige fachliche Beiträge durch nicht als Schlüsselpersonal benannte Personen bleiben unberücksichtigt. Bewertungsmaßstab: Die Bewertung erfolgt je Kompetenz anhand der folgenden Bewertungsstufen: Jede einzelne der Kompetenzbewertungen, die durch die Bewertenden auf Seiten des Auftraggebers anhand von sogenannten positiven und negativen Verhaltensankern mit 0 bis 5 Bewertungspunkten (0 = sehr gering ausgeprägt, 1 = gering ausgeprägt, 2 = befriedigend ausgeprägt, 3 = gut ausgeprägt, 4 = sehr gut ausgeprägt, 5 = herausragend ausgeprägt) erfolgt, wird mit dem gleichen Gewicht bewertet. Aus der Summe der einzelnen Kompetenzbewertungen wird ein Durchschnittswert ermittelt. Bei der Ermittlung des Durchschnittswertes wird kaufmännisch auf drei Nachkommastellen gerundet werden. Die ermittelte Punktzahl entspricht den vom Bieter für dieses Kriterium erreichten Bewertungspunkten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Eigenerklärung Ziffer I.2
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen:
Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen:
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Eigenerklärung zur Eignung I.2:
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen:
Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen:
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen:
Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen:
Auf gesondertes Verlangen einzureichen gem. Vorzulegende Unterlagen:
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Zu erfüllende Anforderungen (Mindeststandards) gemäß Gewichtung Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb:
1. Kriterium "Vorlage geeigneter Referenzen - Referenzkategorie Ingenieurbau":
2. Kriterium "Vorlage geeigneter Referenzen - Referenzkategorie Streckenbau":
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Wird einer der o.g. Nachweise sowie Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Sofern mehr als 3 Bewerber als geeignet anzusehen sind, entscheidet das Los.
Präqualifizierte Unternehmen:
Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.4. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
-- MVAS-Nachweis (inkl. Autobahnen)
-- SIVV-Schein
verfügen.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis in deutscher Sprache vorzulegen.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft* einzureichen.
*Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen die geforderten Angaben insgesamt erbracht werden. Jedes Unternehmen gibt nur zu denjenigen Angaben Daten an, die es selbst zur Erfüllung der erforderlichen Anforderungen beiträgt. Wird eine der erforderlichen Leistungen durch einen Unterauftragnehmer beigebracht, ist von diesem die Abgabe der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" erforderlich.
Auf gesondertes Verlangen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das in Ziff. I.4. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
Mit dem Angebot einzureichen:
-- Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder
-- Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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