AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 08:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b68fe8fc-d062-4e75-af99-c209a06e245d/

Leasing von 26 Dienstfahrzeugen (10 Lose)

Notice-ID: b68fe8fc-d062-4e75-af99-c209a06e245d · Procedure-ID: b6c385c7-5ee5-43e8-950f-c6757d290aea

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Waiblingen
Veröffentlicht
02.02.2026
Frist (Submission)
05.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34110000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Leasing von 26 Dienstfahrzeugen (10 Lose)

Lose

10 Lose (max. 9 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 10 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Mittelklasse Kombi Verbrenner

Laufzeit
36 Monate

Los 2 — Hochdachkombi Verbrenner

Laufzeit
36 Monate

Los 3 — Kleinwagen Verbrenner

Laufzeit
36 Monate

Los 4 — Kompakt SUV Verbrenner

Laufzeit
36 Monate

Los 5 — Kompaktklasse Elektro

Laufzeit
36 Monate

Los 6 — Transporter Kombi Verbrenner

Laufzeit
60 Monate

Los 7 — Bus Elektro

Laufzeit
36 Monate

Los 8 — Transporter Plug-in-Hybrid

Laufzeit
36 Monate

Los 9 — Transporter Kombi Verbrenner

Laufzeit
60 Monate

Los 10 — Hochdachkombi Elektro oder Plug-in-Hybrid

Laufzeit
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).