AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.06.2026 03:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b6c733b9-9762-4d08-a3d9-eecb8716f145/

2081-1_VgV ARC_Ganztagsbetreuung_Ötigheim_Bekanntmachung vergebener Auftrag

Notice-ID: b6c733b9-9762-4d08-a3d9-eecb8716f145 · Procedure-ID: 5de73eab-96f3-461c-85ce-63a8b71111fb

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Oetigheim, Oetigheim
Veröffentlicht
16.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
489.342 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Gebäudekomplex des ehemaligen Gasthauses Rose mit Anbauten und Nebengebäuden sollte im Rahmen der Ortskernsanierung II - Neuordnung der Ortsmitte ggf. rückgebaut werden. Hierzu wurde im März 2023 eine Bausubstanzerkundung durch die Gemeinde Ötigheim beauftragt. Die notwendigen Arbeiten führte die Firma GEOCHEM - Büro für angewandte Geochemie - durch. Im Ergebnis wird das Gebäude komplett rückgebaut. Auf dem Grundstück soll nun eine Ganztagsbetreuungseinrichtung mit 6 Gruppenräumen entstehen. Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich. Anrechenbare Kosten: indiziert ca. 4 Mio Euro netto.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
09.06.2026
Zuschlagsentscheidung
14.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).