AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 17:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b6cdc756-2805-43bf-b550-59b8effab363/

Rahmenvertrag zur Lieferung von Chemikalien und Labormaterialien

Notice-ID: b6cdc756-2805-43bf-b550-59b8effab363 · Procedure-ID: 801f7927-689e-474a-93ed-36d5a03e1e3a

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Köln
Veröffentlicht
04.04.2026
Frist (Submission)
04.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24300000 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätztes Rahmen-Volumen
5.300.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Auftragsleistung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Belieferung von Chemikalien sowie von Labormaterialien für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los Nr. 1: Chemikalien

Geschätzter Wert
1.500.000 €

Los 2 — Los Nr. 2: Labormaterialien

Geschätzter Wert
3.800.000 €

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
88 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).