Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - 2.1 Max. drei Referenzen aus vergleichbaren Infrastruktur- und/oder Stadtbahnbauprojekten und/oder Straßenverkehrs- und/oder Eisenbahnbauprojekten der letzten 20 Jahre in den Leistungsstufen 1-4 (für UVS oder LBP). Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind 3 Referenzen einzureichen. Je Referenz sind max. 12 Punkte erreichbar. Bewertet wird die Vergleichbarkeit der Leistungen mit dem vorliegenden Projekt - in Art des Projektes in Hinblick auf Anforderungen an die Umweltplanung im Rahmen von Infrastrukturprojekten - und Größenordnung - sowie der Frage, ob der Projektverantwortliche oder stellvertretend Projektverantwortliche des Referenzprojektes noch im Büro beschäftigt ist. Es wird eine Bewertung der Referenzprojekte insgesamt in der Gesamtschau nach dem Grad der Vergleichbarkeit und der Zahl der vergleichbaren Referenzen vorgenommen, wobei auch der Vergleich zu den Mitbewerber*innen maßgeblich ist. Die Projekte erfüllen jeweils die folgenden Kriterien: 1.) Projekte: Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien oder Landschaftspflegerische Begleitpläne im Zusammenhang mit Infrastruktur- und/oder Stadtbahnbauprojekten und/oder Straßenverkehrs- und/oder Eisenbahnbauprojekten 2.) Leistungsbild: Umweltverträglichkeitsstudie gem. UVPG/ Anlage 1 Nr. 1.1.1 HOAI, Landschaftspflegerischer Begleitplan gem. § 26 und Anlage 7 HOAI 3.) Gewertet werden nur die Leistungen, die innerhalb der letzten 20 Jahre seit Januar 2006 erbracht wurden, frühester Beginn der Leistungserbringung der Leistungsphase 1: 01.01.2006 und Leistungsphasen 1-4 geplant wurden. Liegt der Beginn der Leistungserbringung vor diesem Zeitpunkt, wird die Referenz nicht gewertet. 4.) Die Leistungen müssen vollständig von dem*der Bewerber*in, ARGE-Mitglied oder Subunternehmen in der für das jetzige Projekt vorgesehenen Aufgaben- /Leistungsphasenverteilung erbracht sein. Ein*e Bewerber*in kann Leistungen einer einzelnen in seinem Büro arbeitenden Projektleitung als Referenzen benennen, (nur!) wenn sichergestellt ist, dass dieser für das vorliegende Projekt dem*der Bewerber*in zur Verfügung steht und diese*r die verantwortliche Projektleitung wird Die Projekte erfüllen jeweils die folgenden Kriterien: 1.) Projekte: Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien oder Landschaftspflegerische Begleitpläne im Zusammenhang mit Infrastruktur- und/oder Stadtbahnbauprojekten und/oder Straßenverkehrs- und/oder Eisenbahnbauprojekten 2.) Leistungsbild: Umweltverträglichkeitsstudie gem. UVPG/ Anlage 1 Nr. 1.1.1 HOAI, Landschaftspflegerischer Begleitplan gem. § 26 und Anlage 7 HOAI 3.) Gewertet werden nur die Leistungen, die innerhalb der letzten 20 Jahre seit Januar 2006 erbracht wurden, frühester Beginn der Leistungserbringung der Leistungsphase 1: 01.01.2006 und Leistungsphasen 1-4 geplant wurden. Liegt der Beginn der Leistungserbringung vor diesem Zeitpunkt, wird die Referenz nicht gewertet. 4.) Die Leistungen müssen vollständig von dem*der Bewerber*in, ARGE-Mitglied oder Subunternehmen in der für das jetzige Projekt vorgesehenen Aufgaben- /Leistungsphasenverteilung erbracht sein. Ein*e Bewerber*in kann Leistungen einer einzelnen in seinem Büro arbeitenden Projektleitung als Referenzen benennen, (nur!) wenn sichergestellt ist, dass dieser für das vorliegende Projekt dem*der Bewerber*in zur Verfügung steht und diese*r die verantwortliche Projektleitung wird. Punktevergabe: 12 Punkte: Die Mindestanforderungen an die Referenz sind erfüllt. Die Referenz ist in besonders hohem Maße vergleichbar. 9 Punkte: Die Mindestanforderungen an die Referenz sind erfüllt. Die Referenz ist überwiegend vergleichbar. 6 Punkte: Die Mindestanforderungen an die Referenz sind erfüllt. Die Referenz ist teilweise vergleichbar. 3 Punkte: Die Mindestanforderungen an die Referenz sind erfüllt. Die Referenz ist unzureichend vergleichbar. 0 Punkte: Die Mindestanforderungen an die Referenz sind erfüllt. Die Referenz ist dennoch nicht vergleichbar. Maximale Punktzahl: 36