AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 19:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b6f67c46-3a8e-46f7-9216-3b3881fadaf6/

Kinderferienbetreuung

Notice-ID: b6f67c46-3a8e-46f7-9216-3b3881fadaf6 · Procedure-ID: 4a8914b4-ac09-4cda-9bc3-e7fc05a02bd7

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg
Veröffentlicht
13.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55243000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ferienbetreuung (Frühjahr, Sommer und Herbst der Hamburger Schulferien) von Kindern von Beschäftigten des UKE-Konzerns durch den Auftragnehmer in den Räumen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Es handelt sich bei den "Ferien" um die Hamburger Schulferien, die in 2 x 5 Tage in den Frühjahrsferien, 5 x 5 Tage in den Sommerferien und 2 x 5 Tage in den Herbstferien auf-geteilt werden. In den Sommerferien soll die Gruppengröße ca. 45 Kinder pro Ferienwoche (5 Tage) und in den übrigen Ferien ca. 25 Kinder pro Ferienwoche umfassen. Die Kinderbetreuung soll ein vielfältiges Programm auf dem UKE - Gelände sowie Ausflüge umfassen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
04.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).