AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/b6fac1d0-3326-44fb-ac84-8cfc259b8714) · Abgerufen am 11.08.2026 00:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b6fac1d0-3326-44fb-ac84-8cfc259b8714/

Rahmenvereinbarung Marketing-Dienstleistungen

Notice-ID: b6fac1d0-3326-44fb-ac84-8cfc259b8714 · Procedure-ID: 7642a8c7-d957-454b-b9a8-7b60769dabb9

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Stammdaten

Auftraggeber
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
13.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79342000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
3.311.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Suche nach einem Dienstleister für die Erbringung von Marketing-Dienstleistungen zur Unterstützung des strategischen und operativen Marketings. Dieser Dienstleister soll der VBG als Partner zur Verfügung stehen und strategisch, konzeptionell, beratend bei der Umsetzung einer integrierten Marketingkommunikation begleiten. Vertragsbeginn: 15.07.2026 für 24 Monate mit Verlängerungsoptionen um 2 x 12 Monate. Einzelheiten und nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
FAKTOR 3 AG
Vertragsabschluss
13.07.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).