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Austausch und Erneuerung der Druckerflotte (Outputmanagement)
Universitätsklinikum Aachen AöR · Aachen · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: CHG-MERIDIAN AG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Austausch und Modernisierung der Druck- und Multifunktionssysteme an der Uniklinik RWTH Aachen.
- Mietbereitstellung, Wartung aller Bestandsgeräte und Etikettendrucker sowie Einbindung in bestehende Infrastruktur und Printmanagementsysteme (IQ4Docs/KyoControl).
- Abrechnung erfolgt auf Basis von Grundmietpreisen zuzüglich eines Kartuschen-basierten Modells.
- Erwartet werden hohe Systemverfügbarkeit und verlässliche Servicequalität.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Dieses Verfahren betrifft die Mietbereitstellung sowie Wartung von Druck- und Kopiergeräten (Systemen) in der Uniklinik RWTH Aachen und deren Einbindung in die vorhandene Infrastruk tur. Der Auftragnehmer stellt die Geräte per Mietvertrag/ Kauf zur Verfügung und übernimmt die Wartung aller vorhandenen Bestandsgeräte einschließlich der Etikettendrucker. Die beteiligten Parteien verfolgen mit der Realisierung eines Druck- und Kopierkonzeptes nachfolgende Zielsetzungen: - Austausch / Modernisierung der Druck- und Multifunktionssysteme - Bereitstellung des Services für die Bestandsysteme (Kaufsysteme) des Herstellers Lexmark - Einbindung aller Systeme in die vorhandene Netzwerkinfrastruktur - Implementierung der Systeme in das bereitgestellte Printmanagementsystem IQ4Docs bzw. KyoControl inkl. Übernahme der definierten Scan-Workflows. - Abrechnung der Dienstleistung auf Basis von Grundmietpreisen zzgl. eines Kartuschen-basierenden Abrechnungsmodelles (s. Anhang 2) Der Auftraggeber (AG) erwartet eine hohe Verfügbarkeit der Systeme und eine verlässliche, gleichbleibende Servicequalität.
Änderungen am Verfahren
3 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Aus gegebenen Anlass erfolgt eine Verlängerung der Angebotsfrist.
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✏️ Änderung
Austausch Verfahrensunterlage
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✏️ Änderung
Austausch einer Unterlage
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 Pkt.
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Qualität Bewertete Kriterien 30 Pkt.Qualität
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Qualität Teststellung 20 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 34 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 06.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 138 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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