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Neubau Parkhaus am Hatzplatz
Stadt Wolfratshausen · Wolfratshausen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau Parkplatz am Hatzplatz🏆 Scherr+Klimke AG · Ulm
- Scherr+Klimke AG · Ulm
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Scherr+Klimke AG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Wolfratshausen plant die Schaffung von Ersatzparkplätzen in nächster Nähe zur Altstadt als Grundlage für die Umgestaltung der Marktstraße und des westlichen Loisachufers.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorarangebot 40 %Preis
Für die vergleichende Wertung wird von folgenden fiktiven anrechenbaren Kosten in Höhe von 1,5 Mio. € netto ausgegangen. Daraus resultiert für die vergleichende Wertung für die Leistungsphasen 1- 9 bei Honorarzone III zunächst das folgende fiktive Netto-Grundhonorar in Höhe von 165.911,00 € Zur Bewertung des Honorars werden die Stundensätze jeweils mit dem Faktor 100 multipliziert und ebenfalls in Ansatz gebracht. Das in die vergleichende Wertung eingestellte Honorar wird wie folgt in Punkte umgerechnet: Bewertung = 5 x (2-Angebotspreis/Bestpreis) Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Honorars oder darüber erhält 0 Punkte. Die Punktwertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma.
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Projektteam - Qualifikation und Erfahrung 30 %Qualität
Die Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass die eingesetzten Personen in ihrem Aufgabenbereich über eine hohe Qualifikation und möglichst aktuelle Erfahrungen mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Leistungsumfang verfügen.
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Projektteam - Präsenz 20 %Qualität
Präsenz vor Ort der für die Bauüberwachung verantwortlichen Person(en) Dem Auftraggeber kommt es auf eine angemessene Häufigkeit und Dauer der Bauüberwachung vor Ort an sowie auf eine angemessene Erreichbarkeit und Reaktionszeit.
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Projektteam - Organisation 10 %Qualität
Die Organisation des Projektteams in Form eines Organigramms und Text Dem Auftraggeber kommt es auf eine für das Projekt sinnvolle interne Organisation des Projektteams und dessen Arbeitsweise sowie eine zielgerichtete Einbeziehung des Auftraggebers an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 83 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Scherr+Klimke AG1 Veröffentlichung
- 18.07.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 4.535 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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