AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 20:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b789bc94-d8b1-479c-a8a8-0c528f144a80/

Ausstellungsbau und Medientechnik für die neue Dauerausstellung des Museum Friedlands

Notice-ID: b789bc94-d8b1-479c-a8a8-0c528f144a80 · Procedure-ID: 11115f2d-ccf5-4ddf-ab4f-0c53cd91e5f3

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Stammdaten

Auftraggeber
Museum Friedland, Friedland
Bezugsberechtigte
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Veröffentlicht
31.03.2025
Frist (Submission)
22.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Geschätzter Wert
950.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Neubau des Museums Friedland entsteht eine Dauerausstellung, die die Ursachen und Hintergründe der Migration beleuchtet und die gesellschaftlichen Diskussionen darüber in Deutschland untersucht. Hierbei werden Geschichten von Menschen erzählt, die seit 2011 über Friedland nach Deutschland gekommen sind. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.09.2025
Ende
31.03.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
166 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).