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Maßnahme zur ganzheitlichen (beschäftigungsbegleitenden) Betreuung nach §§ 16e, i und k SGB II: Individuelles Coaching
Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat · Schleswig · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KG. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand der Maßnahme ist zum einen eine Maßnahme zur Durchführung der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung nach den §§ 16e Abs. 4 und 16i Abs. 4 SGB II sowie die ganzheitliche Betreuung nach § 16k Abs. 1 und Abs. 5 SGB II.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es ist beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zur Erbringung sozialer oder anderer besonderer Dienstleistungen zu vergeben.“
2 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (67 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der unter Teil III der Leistungsbeschreibung aufgeführten Wertungskriterien vorgenommen. Die einzelnen Wertungskriterien sind prozentual gewichtet. Diese Gewichtung ist der sogenannte Wertungsfaktor. Der jeweilige Wertungsfaktor spiegelt die Bedeutung des jeweiligen Wertungskriteriums wider. Für jedes einzelne Wertungskriterium wird eine Bewertung vorgenommen. Diese Bewertung erfolgt nach entsprechendem Erfüllungsgrad auf einer Punkteskala von 0 – 3 (Leistungspunkte). 0 Punkte bedeutet, dass der Zielerfüllungsgrad in keiner Weise erreicht wird. Dies gilt auch, wenn die Anforderung lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt wird. 1 Punkt bedeutet, dass ein geringer Zielerfüllungsgrad vorhanden ist. Die Anforderungen an das Angebot werden mit Einschränkungen erfüllt, z.B. wenn das Konzept inhaltliche Unschärfen aufweist. Die Umsetzung des Maßnahmeziels ist wahrscheinlich. 2 Punkte bedeutet, dass ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad dargestellt wird. Die Mindestanforderungen sind im Großen und Ganzen erfüllt. Die Darstellung ist schlüssig und die Umsetzung des Maßnahmeziels verspricht Erfolg. 3 Punkte bedeutet, dass ein hoher Zielerfüllungsgrad erreicht wird. Die Mindestanforderungen werden in außerordentlichem Maße erfüllt. Das Konzept ist sehr schlüssig, die Umsetzung des Maßnahmeziels erfolgt in kreativer Art und Weise. Die Darlegung ist für die Zielerreichung besonders erfolgversprechend. Zunächst werden die Leistungspunkte für jedes einzelne Wertungskriterium ermittelt. Im Anschluss wird der Wertungsfaktor des Wertungskriteriums mit den erzielten Leistungspunkten multipliziert. So erhält man für jedes Wertungskriterium entsprechende Wertungspunkte. Diese Wertungspunkte werden im Anschluss addiert, so dass sich ein endgültiger Wert zwischen 0 und 300 Punkten (Summe aller Wertungspunkte) ergibt. Eine Bewertung mit 0 Leistungspunkten bei einem der Wertungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Nach Beurteilung der Qualität (Konzeptinhalt) und des Gesamtpreises erfolgt die Auswahl des Angebotes, welches unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist, d.h. den höchsten Nutzwert (Verhältnis Preis/Leistung) erzielt und somit den Zuschlag zur Durchführung des Auftrages erhalten soll.
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Preis 40 %
Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Los- und Preisblatt eingetragenen Angebotspreises (Pauschalpreis brutto). Pro Ausführungsfrist (Laufzeit: 01.03.2026 bis 28.02.2027; 1. optionale Verlängerung: 01.03.2027 bis 29.02.2028; 2. Optionale Verlängerung: 01.03.2028 bis 28.02.2029) ist jeweils ein Angebotspreis anzugeben. Aus den angegebenen drei Angebotspreisen wird der Durchschnitt pro Jahr errechnet. D.h. die Gesamtsumme der Laufzeit und den zwei optionalen Verlängerungen wird durch drei (Jahre) geteilt. Dieser Durchschnittswert bildet die Grundlage der preislichen Bewertung und ist auch im Preisblatt zu vermerken.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 22 Tage nach Fristende
Auftragnehmer agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KGZuschlagswert 1.178.717 €1 Veröffentlichung
- 30.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 279 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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