MCH Haus- und Gebäudereinigungsgesellschaft mbH Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Auftragsvolumen (Rahmen)220.000 €
Eingegangene Angebote6
Zuschlagsdatum03.02.2026
Beschreibung
einigung von Ausstellungen und Liegenschaften des AlliiertenMuseum e.V.
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📅 Laufzeit endet am 28.02.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Preis ist der Gesamtpreis aus dem angebotenen Monatspreis mal 12 und dem Preis für einmal Fensterreinigung incl. Rahmen, ohne Zusatzleistungen
Die Wertung erfolgt nach der gewichteten Richtwertmethode mit Median (Medianmethode).60 %
Preis
Preis
Die Leistung ist die im Angebot enthaltene Stundenzahl pro Monat mal 12 und die Stundenzahl für einmal Fensterputzen incl. Rahmen.
Die Wertung erfolgt nach der gewichteten Richtwertmethode mit Median (Medianmethode).40 %
Qualität
Leistung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das unter Punkt
VI.4.1. genannte Bundeskartellamt. Gemäß § 160 Abs.3 Nr.1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle (Fachbereich Geschäftsbesorgung
und Beschaffung des DHM) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus dem
Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist
gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung
beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innrhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die
Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriten §§ 134, 135 GWB
hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB
genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Stadt Doberlug-Kirchhain, Doberlug-Kirchhain
· Vor 3 Wochen
KI Die Stadt Doberlug-Kirchhain sucht einen Dienstleister für Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie sonstige Reinigungsarbeiten in verschiedenen Objekten.
AusschreibungOffenes VerfahrenAbwasser, Abfall und Umwelt
MCH Haus- und Gebäudereinigungsgesellschaft mbH Mittleres Unternehmen
Vertrag03.02.2026
Ø Bieter in der Branche6.0
Methodik & Datenbasis
Historischer Durchschnitt aus 330.092 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen92%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 21.382 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: