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Berufliches Schulzentrum Kulmbach - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 2+3, gemäß §§ 53 ff. HOAI
Landratsamt Kulmbach · Kulmbach · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBerufliches Schulzentrum Kulmbach - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 2+3, gemäß §§ 53 ff. HOAI🏆 Helfrich Ingenieure Projektierungsgesellschaft mbH · Oerlenbach
- Helfrich Ingenieure Projektierungsgesellschaft mbH · Oerlenbach
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Helfrich Ingenieure Projektierungsgesellschaft mbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Landkreis Kulmbach als Sachaufwandsträger der weiterführenden Schulen beabsichtigt in den Werkstätten des Beruflichen Schulzentrums Kulmbach die vorhandenen Luftheizungen B, C1 und C2 zu sanieren. Auf dem Dach über dem 1. OG Bauteil B befindet sich die Dachzentrale für die Lüftungsanlagen Lehrerzimmer/ Bibliothek, Naturwissenschaften, Werkstätten West und Ost. Eine weitere Lüftungszentrale befindet sich auf dem Dach über dem 1. OG Bauteil C. Diese versorgt die „alte“ Bauhalle, den Farbspritzraum, den Maschinenraum Holz und Kunststoff. Im Kellergeschoss im Bauteil C befindet sich die dritte Technikzentrale für die Lüftungsanlagen KFZ, Werkstätten und WCs mit innenliegenden Räumen. Weiterhin versorgt der Verteiler die statischen Heizflächen im Bauteil C. Die Werkstätten werden mit Luft über die Lüftungsanlage beheizt. Die Anlage verfügt über keine Wärmerückgewinnung und weist gravierende, energetische Mängel auf. Die in dem Bereich der Werkstätten (Bauteil B + C1 + C2) verbauten Brandschutzklappen wurden im Mai 2025 gewartet und überprüft. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass alle Brandschutzklappen asbesthaltig sind und rund die Hälfte der 110 St Brandschutzklappen dringlich erneuert werden müssen. Im Rahmen der Leistungsphasen 1 - 3 ist die Grundlagenermittlung aufgrund des oben beschriebenen Ist-Zustands abzuschließen und ein sinnvolles Sanierungskonzept für die Wärmeversorgung und Belüftung der Bauteile B, C1 und C2 auszuarbeiten. Dies kann für einzelne Bauteile durchaus unterschiedlich sein. In den Leistungsphasen 1 und 2 sind folgende Sanierungsvarianten zu untersuchen und zu bewerten: 1. Sanierung der bestehenden Luftheizung 2. Kombination aus einer neuen Wärmeversorgung und Lüftung 3. Neue Wärmeversorgung, kaum/ keine technische Belüftung der Räume Für die 3 Varianten sind Kosten zu ermitteln (Kostenschätzung) und die Vor- und Nachteile gegenüberzustellen. In Abstimmung mit der Hochbauverwaltung (und ggf. Arbeitsgruppe Bau) wird ansch
Vollständige Beschreibung (3.567 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 30% 30 Pkt.Qualität
Personelle Besetzung
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25% 25 Pkt.Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze
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Strukturelle Herangehensweise an das Projekt/Projektanalyse - Gewichtung 20 % 20 Pkt.Qualität
Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
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Honorarangebot - Gewichtung 20% 20 Pkt.Preis
Honorarangebot
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Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5% 5 Pkt.Qualität
Gesamteindruck Konzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Helfrich Ingenieure Projektierungsgesellschaft mbH1 Veröffentlichung
- 20.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 8.958 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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