AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.07.2026 00:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b7bf07df-8a9b-4f9e-ba0e-b9372dd3ec50/

Rahmenvertrag über die Lieferung von polymeren Flockungshilfmitteln für zwei Düsseldorfer Klärwerke, Laufzeit 2026 - 2030, sowie anwendungstechnische Beratung

Notice-ID: b7bf07df-8a9b-4f9e-ba0e-b9372dd3ec50 · Procedure-ID: 43b83134-6a8a-4f09-ac2a-2aa3fc380925

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb, Düsseldorf
Veröffentlicht
30.01.2026
Frist (Submission)
09.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24000000 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätztes Rahmen-Volumen
2.787.151 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung sowie die Einsatz- und Verbrauchsoptimierung von ca. 127.500 kg Handelsware (HW)/a als Pulverpolymer geliefert in 750 kg BigBag sowie ca. 80.000 kg Handelsware (HW)/a als Emulsionspolymer geliefert in Tankwagen (7-8t) und IBC. Die Mengenangaben basieren auf dem Jahresverbrauch von 2025. Neben der Lieferung von Produkten in hoher, gleichbleibender Qualität beinhaltet der Auftrag eine Servicedienstleistung mit anwendungstechnischer Beratung. Erfüllungsorte sind die Kläranlagen Düsseldorf Nord und Düsseldorf Süd.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
113 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).