AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av269897-eu) · Abgerufen am 02.08.2026 06:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b7c46a79-4404-4214-a864-e5ce095d29a5/

Gebäude und Glasreinigung Landkreis Fürth

Notice-ID: b7c46a79-4404-4214-a864-e5ce095d29a5 · Procedure-ID: f301a771-8991-4838-a078-f6a8edc03593

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Stammdaten

Veröffentlicht
07.11.2025
Frist (Submission)
08.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landkreis Fürth beabsichtigt, die Gebäude- und Glasreinigung für seine Liegenschaften neu zu vergeben. Die Leistungen umfassen die regelmäßige Unterhalts- und Grundreinigung, die Glas- und Rahmenreinigung sowie Sonderreinigungen in den festgelegten Objekten. Die Ausschreibung erfolgt in fünf Losen, die jeweils unterschiedliche Liegenschaften und Leistungsumfänge abdecken. Der Auftragnehmer wird mit der vollständigen, fachgerechten und nachhaltigen Ausführung der Reinigungsleistungen beauftragt und übernimmt dabei sämtliche hierfür erforderlichen Tätigkeiten, Materialien und Geräte. Die Leistung ist so zu erbringen, dass jederzeit ein ordnungsgemäßer, hygienischer und repräsentativer Zustand der Objekte gewährleistet ist. Grundlage der Leistungen sind die jeweils geltenden Reinigungs- und Hygienevorschriften, die Arbeitsstättenrichtlinien sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Vertragsbeginn: 01.06.2026 Losaufteilung: Der Auftrag wird losweise vergeben. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Für die Lose im Bereich Unterhalts- und Grundreinigung gilt folgende Begrenzung: Ein Anbieter kann maximal zwei Lose in diesem Bereich erhalten. Ausnahmeregelungen: Liegt für ein bestimmtes Los nur ein Angebot vor, kann der Zuschlag auch dann an den Anbieter erteilt werden, wenn dieser bereits zwei Lose erhalten hat. Weitere Ausnahmeregelung im Sinne der Wirtschaftlichkeit: Wenn das Angebot des zweitplatzierten Bieters für ein Los im Bereich Unterhalts- und Grundreinigung mehr als 10 % über dem Angebot des erstplatzierten Bieters liegt, kann aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ebenfalls der erstplatzierte Anbieter den Zuschlag erhalten, auch wenn er bereits zwei Lose erhalten hat. Die Bieter können in dem Dokument „Anlage zum Angebotsformblatt L 213", unter dem Punkt „Priorität“, angeben, welche Lose sie bevorzugt erhalten möchten. Diese Angabe wird berücksichtigt, wenn ein Anbieter zwar mehrere wirtschaftlich beste Angebote abgegeben hat, aber aufgrund der Begrenzung nicht alle Lose erhalten kann. Das Los „Glasreinigung“ ist von der vorstehenden Regelung ausgenommen und wird ausschließlich an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben.

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 Gebäudereinigung

Erfüllungsort
Stein

Los 2 — Los 2 Gebäudereinigung

Erfüllungsort
Zirndorf

Los 3 — Los 3 Gebäudereinigung

Erfüllungsort
Langenzenn

Los 4 — Los 4 Gebäudereinigung

Erfüllungsort
Fürth

Los 5 — Los 5 Glasreinigung

Erfüllungsort
keine Angabe

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2028
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
88 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).