AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erweiterungsbau der Kooperationsschule Friesack - Trockenbauarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Havelland - Der Landrat -, Rathenow
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Frist (Submission)
- 27.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Landkreis Havelland beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus am Standort der Kooperationsschule Friesack im laufenden Schulbetrieb. Die ausgeschriebenen Leistungen sind Teil einer Gesamtbaumaßnahme. Im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme, die insgesamt sieben Vergabepakete umfasst, werden folgende Leistungen nach der 80/20-Regel auf der Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A, Abschnitt 1 (VOB/A) im Wege nationaler Verfahren vergeben: VP 0 - Baufeldfreimachung HLS (Heizung, Sanitär) - Baufeldfreimachung ELT (Elektro) - Baufeldfreimachung sonstiges (Rückbau und Umsetzungen) - Fäll- und Rodungsarbeiten - Versickerungsarbeiten VP 1 - Aufzug - Baustromanlage - Blitzschutz und Erdung VP 3 - Innenputz - Estricharbeiten - PV-Anlage - Küchentechnische Anlagen VP 4 - Malerarbeiten VP 5 - Fliesenarbeiten - Bodenbelagarbeiten - Tischlerarbeiten VP 6 - Gebäudereinigung - Schließanlage VP 7 - Erweiterter Rohbau Aufzugsschacht Bestand - Hülle Aufzugsschacht Bestand - Ausbau Bestand (Anbau Aufzugsschacht und Verlegung Schülercafé)
Vertragslaufzeit
- Periode
- 173 Tage
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 42 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.