AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.04.2026 03:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b7df1f16-a82b-4da0-97dc-084802894917/

Grünflächenpflegemaßnahmen im Sicherheitsbereich am Flughafen Düsseldorf

Notice-ID: b7df1f16-a82b-4da0-97dc-084802894917 · Procedure-ID: 86d9a304-792a-41fd-a0b7-4277dd95bfd4

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf
Veröffentlicht
01.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
neg-w-call
CPV-Code
77300000
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
32014L0025
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Düsseldorf Airport ist der viertgrößte Verkehrsflughafen der Bundesrepublik Deutschland. Die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) sucht mit dieser Ausschreibung zum 01.07.2025 einen oder zwei Dienstleister als Auftragnehmer für einfache gärtnerische Grünflächenpflege im Sicherheitsbereich (Los 1) und den Bewegungsflächen Sicherheitsbereich (Los 2) am Flughafen Düsseldorf. Die einzelnen Leistungen werden in zwei (2) Lose unterteilt, die feste Vertragslaufzeit beträgt jeweils 42 Monate (bis 31.12.2028). Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern ihn nicht eine der Parteien spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigen sollte. Hinsichtlich einer dahingehenden Möglichkeit der Preisanpassung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Periode
42 Monate
Beginn
01.07.2025
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 99× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30042025 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).