AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=810974) · Abgerufen am 07.09.2026 12:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b7f8d3dd-35a0-4b6f-acb8-ec88d785fc55/

Studie: Wirtschaftlichkeits- & Effizienzuntersuchungen von Windenergieanlagen kleiner/mittlerer Bauhöhe im Bereich von Bauhöhenbeschränkungen durch militärisch-flugbetriebliche Belange (TA908)

Notice-ID: b7f8d3dd-35a0-4b6f-acb8-ec88d785fc55 · Procedure-ID: ddc8464c-fa5a-46f2-9408-eb3b87238dab

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Stammdaten

Auftraggeber
Planungsamt der Bundeswehr Referat I 1 (4), Berlin
Veröffentlicht
21.10.2025
Frist (Submission)
21.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es soll eine wissenschaftliche Studie zu Untersuchungen der technischen Marktverfügbarkeit, des Standes der Technik inkl. Forschungsperspektiven, der Effizienz, der Wirtschaftlichkeit sowie des Beitrages zur Energiesicherheit Deutschlands von Windenergieanlagen kleiner und mittlerer Bauhöhe durchgeführt werden. Aufgrund der technischen Entwicklung hat sich der wirtschaftliche Trend zur überwiegenden Nutzung immer größerer Windenergieanlagen (WEA), welche aber grundsätzlich beim Einsatz in Gebieten mit Bauhöhenbeschränkungen durch militärische Verfahrensräume flugsicherheitstechnisch problematisch sind, herausgebildet. Daher wird in der Studie die Fragestellung ergebnisoffen betrachtet, ob und inwieweit der Einsatz kleiner und mittlerer WEA technisch möglich und im Sinne eines Beitrages zur Energiesicherheit Deutschlands sinnvoll sein könnte. Insbesondere soll untersucht werden, inwiefern kleine und mittlere WEA dazu geeignet sind, eine Kompromisslösung zwischen militärischen Erfordernissen und Bedarfen, die zu einer Höhenbeschränkung von Bauwerken führen können (z.B. durch vorhandene Kursführungsmindesthöhen oder Radaranlagen) und dem Ausbau der Windenergie darzustellen. Dazu ist durch den Auftragnehmer eine Untersuchung der technischen Verfügbarkeit und Bauart am Markt vorzunehmen, um daraus den Bauhöhenbereich kleiner und mittlerer WEA zu definieren. Im Rahmen dessen soll neben dem Status quo ebenfalls ermittelt werden, wie sich die Verfügbarkeit von WEA kleiner und mittlerer Bauhöhe perspektivisch entwickeln wird und welchen Anteil diese WEA am Gesamtmarkt ausmachen. In einem weiteren Schritt soll der Stand der Technik von WEA kleiner und mittlerer Bauhöhe sowie die Forschungen und perspektivische Entwicklungen dargestellt und unter dem Gesamtkontext aller verfügbaren WEA bewer-tet werden. Der Auftragnehmer bestimmt bzw. entwickelt geeignete Kriterien, um die Effizienz von WEA kleiner und mittlerer Bauhöhe im Vergleich zur Effizienz größerer WEA gegenüberzustellen und bewerten zu können. Darüber hinaus sind durch den Auftragnehmer Kriterien zu bestimmen, die dazu geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit für Betreiber dieser Anlagen beurteilen zu können. Erkenntnisgewinn soll hier eine Bewertung des Anreizes für potentielle Betreiber von WEA kleiner und mittlerer Bauhöhe in Gebieten mit Bauhöhenbeschränkungen (z.B. durch MVA) sein. Unter Berücksichtigung der bis dahin herausgearbeiteten Erkenntnisse, soll durch den Auftragnehmer am Ende eine Bewertung erfolgen, inwieweit WEA kleiner und mittlerer Bauhöhe dazu geeignet sind, einen substanziellen Beitrag zur Energiesicherheit Deutschlands leisten zu können.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
28.02.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

PlgABw I 1 (4), Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).