AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 19:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b7ff4089-d39b-48d4-8260-2a50701d31e3/

SV-DBÖ-251106-005 - AVEVA PI-System

Notice-ID: b7ff4089-d39b-48d4-8260-2a50701d31e3 · Procedure-ID: 260dbf52-461f-4c2e-b5d9-1ffa3c1d2ded

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
SWM Services GmbH, München
Veröffentlicht
14.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Diese Ausschreibung richtet sich an Hersteller und Reseller für das AVEVA PI-Datenbanksystem im Bereich Strom- und Wärmeerzeugung und legt die Vergabe eines vierjährigen Vertrags (mit Verlängerungsoptionen um 2 Jahre und ein weiteres Jahr) fest. Ziel ist die On-Premise-Migration und Modernisierung der bestehenden PI-Infrastruktur – inklusive Übernahme historischer Daten, Anpassung der Systemarchitektur, Installation von Schnittstellen, Berechtigungskonzept und Key-User-Schulungen. Außerdem sind detaillierte Support- und SLA-Vorgaben, Governance-Strukturen sowie Preis- und Abrechnungsmodelle (monatliche Abrechnung ) definiert.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2033
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).