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Planung Neubau der Katastrophenschutzhalle
Stadtverwaltung Weimar · Weimar · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 Objektplanung Gebäude + Freianlagenplanunggesch. 558.000 €🏆 HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER · Erfurt
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Los 2 VergebenLos 2 Tragwerksplanunggesch. 129.000 €🏆 Ingenieurbüro Matthias Münz · Weimar
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Los 3 VergebenLos 3 Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 1 – 5, 7 und 8gesch. 294.000 €🏆 WPW Jena GmbH · Jena
- HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER · Erfurt
- Ingenieurbüro Matthias Münz · Weimar
- WPW Jena GmbH · Jena
Bieter-Übersicht: 20 Angebote eingegangen, davon 3 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER u. a.. Die übrigen 17 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Auf Grund der gewachsenen Anforderungen im Zivil- und Katastrophenschutz besteht die Notwendigkeit zur Unterbringung von Fahrzeugen und Material sowie zur Schaffung von geeigneten Sozial- und Funktionsräumen. Bisher erfolgt die Lagerhaltung und die Unterbringung der Fahrzeuge von Katastrophenschutz und Rettungsdiensten am benachbarten Standort der Berufsfeuerwehr sowie dezentral im Stadtgebiet verteilt. Ebenfalls fehlen Flächen für die Lagerhaltung sowie Sozialräume und Umkleiden für hauptamtlich und ehrenamtlich Tätige. Ziel ist es, auf einem städtischen Grundstück in der Straße des 17. Juni eine zentrale bauliche Einrichtung zur Unterbringung der gesamten Katastrophenschutzausrüstung der Stadt Weimar zu schaffen. Das gewählte Grundstück grenzt unmittelbar an die Hauptfeuer- und Rettungswache in der Kromsdorfer Straße an. Synergien der beiden Standorte sind ausdrücklich erwünscht. Vorgesehen sind die Errichtung einer Fahrzeughalle mit ca. 20 Stellplätzen, ein Kaltlager mit rund 250 lfm Schwerlastregalen sowie ein Funktionsgebäude zur Aufnahme von Umkleiden, Sanitär- und Sozialräumen. In der Freianlage sind Zufahrten, Stellplätze, Einfriedungen sowie Vegetationsflächen zu planen. Die technische Ausrüstung umfasst die Anlagengruppen 1-5,7,8. Die Baukosten werden für die KG 300 auf 3.800.000 € (brutto), für die KG 400 auf 1.400.000 € (brutto) sowie für die KG 500 auf 1.100.000 € (brutto) veranschlagt.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 Pkt.
Vergütung
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Qualität 30 Pkt.
Projektanalyse, Methodik, Herangehensweise an die Planungsaufgabe
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Qualität 20 Pkt.
Projektorganisation, Koordination, Terminmanagement
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Qualität 10 Pkt.
örtliche Präsenz, Verfügbarkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER, Ingenieurbüro Matthias Münz, WPW Jena GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 981.000 €2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (3) HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER · Ingenieurbüro Matthias Münz · WPW Jena GmbHZuschlagswert 1.107.322 €1 Veröffentlichung
- 11.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 13.435 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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