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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Interims-Briefbeförderung für die AOK Nordost

gkv informatik eGbR · Wuppertal · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Interims-Briefbeförderung für die AOK Nordost
    🏆 PIN AG · Berlin
Auftragnehmer
  • PIN AG · Berlin
Eingegangene Angebote 4
Zuschlagsdatum 28.05.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: PIN AG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Sortierung, gegebenenfalls Frankierung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen der AOK Nordost gemäß den Bestimmungen des Postrechtsmodernisierungsgesetzes (PostModG) in der Fassung vom 18.7.2024 sowie dieser Leistungsbeschreibung. Bei der Tagespost handelt es sich ausschließlich um Briefsendungen gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 1 und Ziffer 4 PostModG mit dem Zustellgebiet in den Leitregionen 10, 11, 12, 13 und 14. Das monatliche Briefvolumen beläuft sich aktuell auf ca. 250.000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt durch Einwurf. Die Interims-Briefbeförderung gemäß der Leistungsbeschreibung ist mit Wirkung zum 1. Juli 2025 zu erbringen. Es handelt sich um eine sog. "Dringlihkeitsvergabe" im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. da dem Auftraggeber im Hauptverfahren AS 01-2025 (Los 1) aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens derzeit ein Zuschlagsverbot erteilt wurde und eine rechtzeitige Erteilung des Zuschlags zur Sicherung des Leistungsbeginns zum 01.07.2025 deshalb, unter Berücksichtigung der erforderlichen 4-wöchigen Umstellungszeit, nicht möglich sein wird. Jedoch muss die Leistung im Sinne der AOK Nordost und deren Kunden zwingend erbracht werden, da Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge betroffen sind, z.B. der Versand von Leistungsbescheiden der AOK Nordost als gesetzlicher Krankenkasse. Die Leistung ist jedoch interimsweise nur so lange zu erbringen, wie erforderlich ist, bis der Zuschlag im Hauptverfahren erteilt werden kann.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Der Auftraggeber führt eine sog. "Dringlichkeitsvergabe" nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Diese Interimsvergabe ist notwendig, da dem Auftraggeber im Hauptverfahren AS 01-2025 (Los 1) aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens derzeit ein Zuschlagsverbot erteilt wurde und eine rechtzeitige Erteilung des Zuschlags zur Sicherung des Leistungsbeginns zum 01.07.2025 deshalb, unter Berücksichtigung der erforderlichen 4-wöchigen Umstellungszeit, nicht möglich sein wird. Jedoch muss die Leistung im Sinne der AOK Nordost und deren Kunden zwingend erbracht werden, da Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge betroffen sind, z.B. der Versand von Leistungsbescheiden der AOK Nordost als gesetzlicher Krankenkasse. Die Leistung ist jedoch interimsweise nur so lange zu erbringen, wie erforderlich ist, bis der Zuschlag im Hauptverfahren erteilt werden kann.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Interims-Briefbeförderung für die AOK Nordost
  • Preis

    100% Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter mit der Abgabe des Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 62 Abs. 2 VgV) unterliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer PIN AG

    1 Veröffentlichung

    • 12.06.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 69 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 576.047 €
Median 1.931.632 €
Oberes Quartil 5.480.901 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer 01a-2025
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber gkv informatik eGbR
Standort Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 12.06.2025
CPV-Code 64112000
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Angebote 4
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,4) (?)
Erfüllungsort Potsdam, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 01.07.2025 – 31.08.2025
Verlängerungsoption bis zu 8× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
PIN AG · Berlin

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
PIN AG
Vertrag 28.05.2025

Ø Bieter in der Branche 2.4
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 25.074 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.615 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

gkv informatik eGbR · Wuppertal