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Interims-Briefbeförderung für die AOK Nordost
gkv informatik eGbR · Wuppertal · Nordrhein-Westfalen
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: PIN AG. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abholung, Sortierung, gegebenenfalls Frankierung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen der AOK Nordost gemäß den Bestimmungen des Postrechtsmodernisierungsgesetzes (PostModG) in der Fassung vom 18.7.2024 sowie dieser Leistungsbeschreibung. Bei der Tagespost handelt es sich ausschließlich um Briefsendungen gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 1 und Ziffer 4 PostModG mit dem Zustellgebiet in den Leitregionen 10, 11, 12, 13 und 14. Das monatliche Briefvolumen beläuft sich aktuell auf ca. 250.000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt durch Einwurf. Die Interims-Briefbeförderung gemäß der Leistungsbeschreibung ist mit Wirkung zum 1. Juli 2025 zu erbringen. Es handelt sich um eine sog. "Dringlihkeitsvergabe" im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. da dem Auftraggeber im Hauptverfahren AS 01-2025 (Los 1) aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens derzeit ein Zuschlagsverbot erteilt wurde und eine rechtzeitige Erteilung des Zuschlags zur Sicherung des Leistungsbeginns zum 01.07.2025 deshalb, unter Berücksichtigung der erforderlichen 4-wöchigen Umstellungszeit, nicht möglich sein wird. Jedoch muss die Leistung im Sinne der AOK Nordost und deren Kunden zwingend erbracht werden, da Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge betroffen sind, z.B. der Versand von Leistungsbescheiden der AOK Nordost als gesetzlicher Krankenkasse. Die Leistung ist jedoch interimsweise nur so lange zu erbringen, wie erforderlich ist, bis der Zuschlag im Hauptverfahren erteilt werden kann.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber führt eine sog. "Dringlichkeitsvergabe" nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Diese Interimsvergabe ist notwendig, da dem Auftraggeber im Hauptverfahren AS 01-2025 (Los 1) aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens derzeit ein Zuschlagsverbot erteilt wurde und eine rechtzeitige Erteilung des Zuschlags zur Sicherung des Leistungsbeginns zum 01.07.2025 deshalb, unter Berücksichtigung der erforderlichen 4-wöchigen Umstellungszeit, nicht möglich sein wird. Jedoch muss die Leistung im Sinne der AOK Nordost und deren Kunden zwingend erbracht werden, da Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge betroffen sind, z.B. der Versand von Leistungsbescheiden der AOK Nordost als gesetzlicher Krankenkasse. Die Leistung ist jedoch interimsweise nur so lange zu erbringen, wie erforderlich ist, bis der Zuschlag im Hauptverfahren erteilt werden kann.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis
100% Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Preiseinschätzung
Basierend auf 66 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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