AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/37e82773-13a2-45b6-bdc8-e846bd74c720) · Abgerufen am 09.10.2026 11:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b82590b8-e08e-488e-9f89-d9c25a647cac/

Sicherungsleistungen - OD Donauwörth - LSW 4, 5 und 6, losweise Vergabe

Notice-ID: b82590b8-e08e-488e-9f89-d9c25a647cac · Procedure-ID: 431d7f0a-fc28-4809-8c93-238f96d9b05b

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
19.06.2026
Frist (Submission)
29.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen des Programms "Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes" soll die Ortsdurchfahrung Knoten Donauwörth der Strecken 5300 Augsburg Hbf-Nördlingen, 5310 Donauwörth-Treuchtlingen und 5381 Seehof Bbf-Neuoffingen mit Lärmschutzwänden ausgerüstet werden. Für die Lärmschutzwände LSW 4 (Strecke 5381), LSW 5 (Strecke 5310) und LSW 6 (Strecke 5300) sollen Sicherungsleistungen losweise vergeben werden.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
05.10.2026
Ende
31.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
54 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).