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Ka-Band Transceiver für einen Intersatellite Link mit Heinrich Hertz / H2Sat_Ka-Band Transceiver for an Intersatellite Link with Heinrich Hertz / H2Sat
Technische Universität Berlin · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 01.09.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Die Technische Universität Berlin (TU Berlin, nachfolgend Auftraggeberin - AG) beabsichtigt die Beschaffung von zwei (2) raumfahrttauglichen Ka-Band Transceiver-Systems für die Realisierung eines bidirektionalen Intersatelliten Links zwischen einer CubeSat-LEO-Satelliten-Konstellation und dem geostationären Heinrich-Hertz-Satelliten (H2Sat). Die Leistung umfasst das Transceiver-System, die erforderlichen elektrischen, mechanischen, thermischen und softwareseitigen Schnittstellen, die Nachweisführung, die Dokumentation sowie optionale Unterstützung bei Integration, Test und Inbetriebnahme und ein optionales Bodenstati-onsmodem zur End-2-End Datenübertragung. Die Raumfahrttauglichkeit muss durch Heritage und AIT/AIVT-Nachweise gezeigt werden. / Technische Universität Berlin (TU Berlin, hereinafter referred to as the Contracting Authority) intends to procure two (2) space-qualified Ka-band transceiver systems for the implementation of a bidirectional inter-satellite link between a CubeSat low Earth orbit (LEO) satellite constellation and the geostationary Heinrich Hertz Satellite (H2Sat). The scope of supply includes the transceiver systems, the required electrical, mechanical, thermal, and software interfaces, verification and validation evidence, technical documentation, as well as optional support for integration, testing, and commissioning, and an optional ground station modem for end-to-end data transmission. Space qualification shall be demonstrated by flight heritage and by appropriate Assembly, Integration and Test / Assembly, Integration, Verification and Test (AIT/AIVT) evidence.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von Ka-Band Transceivern für einen Intersatellite Link.
- Auftraggeber ist die Technische Universität Berlin.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
- CPV-Code 32522000 deutet auf Kommunikationsausrüstung hin.
Die Technische Universität Berlin schreibt die Lieferung von Ka-Band Transceivern für einen Intersatellite Link aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Muster (ohne Echtheitsnachweis)
TUB - Spezifikationsdokumente (EK)/ TUB - Technical Specification Documents (EK) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der/die Bieter*in reicht folgende Beschreibungen und Nachweise ein: - technische Beschreibung des angebotenen Ka-Transceiver, - verfügbare Technische Dokumentation (z.B. Datenblatt, Nutzerhandbuch, RF-/Electrical-/Mechanical-/Thermal-/Software-ICD, TM/TC-Liste, Konfigurationsbeschreibung.) - Nachweise zu Flight Heritage und Umweltqualifikation, mind. 1 Seite Hinweis: Einzelne Angaben hierunter, werden im Rahmen der Wertung als Zu-schlagskriterium Qualität bewertet und dürfen von der AG im Nachgang nicht nachgefordert werden. / The Tenderer shall submit the following descriptions and supporting documentation: Technical description of the proposed Ka-band transceiver; Available technical documentation (e.g. datasheet, user manual, RF/Electrical/Mechanical/Thermal/Software Interface Control Documents (ICDs), TM/TC list, configuration description); Evidence of flight heritage and environmental qualification (minimum one page). Note: Individual items of information requested below will be evaluated as part of the Quality award criterion. Such information may not be submitted subsequently at the request of the Contracting Authority.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). / Violations of procurement law that are apparent from the contract notice or the procurement documents must be notified to the Contracting Authority no later than the expiry of the deadline for submitting requests to participate or tenders. In all other cases, violations of procurement law must be notified to the Contracting Authority within ten (10) calendar days after becoming aware of the alleged violation. An application for review must be submitted to the competent Public Procurement Review Chamber (Vergabekammer) within fifteen (15) calendar days after receipt of the Contracting Authority's notification that it does not intend to remedy the complaint (Section 160 of the German Act against Restraints of Competition (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB)). The above time limits shall not apply where the Contracting Authority has awarded the contract without prior publication of a contract notice in the Official Journal of the European Union pursuant to Section 135(1) No. 2 GWB, although such a procedure was not permitted by law. Where the Contracting Authority disregards the invalidity of a concluded contract by failing to comply with the information and standstill obligations (Section 134 GWB), or by awarding the contract without prior publication of a contract notice in the Official Journal of the European Union although such publication was required by law, the invalidity of the contract may be declared only if it is asserted in review proceedings within thirty (30) calendar days after the affected tenderers and candidates have been informed by the Contracting Authority of the conclusion of the contract, and in any event no later than six (6) months after the conclusion of the contract. If the Contracting Authority has published a contract award notice in the Official Journal of the European Union, the time limit expires thirty (30) calendar days after publication of that contract award notice in the Official Journal of the European Union (Section 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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