AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 18:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b85d79d3-cf59-4f0b-bb3c-058a7782d060/

HÖP Ubstadt Weiher - Planungslos 1

Notice-ID: b85d79d3-cf59-4f0b-bb3c-058a7782d060 · Procedure-ID: 78f144eb-7230-4c2f-bb3b-984467c43d63

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Stammdaten

Auftraggeber
Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 53.1, Karlsruhe
Veröffentlicht
01.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 realisiert das Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt in Ubstadt-Weiher, kurz: "HÖP Ubstadt_Weiher", entlang des Kraichbachs, für das der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Der Kraichbach ist in dem betroffenen Bereich ein Gewässer erster Ordnung. Zusammen mit den Hochwasserschutzmaßnahmen sind zur Umsetzung der Ziele nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) weitreichende gewässerökologische Verbesserungen vorgesehen. Und auch die Förderung des Feuchtgebietscharakters des Naturschutzgebietes "Bruch bei Stettfeld" ist mit dem Projekt verbunden. Das Projekt "HÖP Ubstadt-Weiher" führt somit zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in den Siedlungsgebieten von Ubstadt-Weiher, und leistet auch einen wesentlichen Beitrag zur ökologischen Aufwertung des Stettfelder Bruchs. Die ingenieurbautechnischen Maßnahmen umfassen im Wesentlichen den Neubau bzw. die Ertüchtigung von Hochwasserschutzdämmen sowie den Neubau einer Hochwasserschutzmauer, den gewässerökologischen Ausbau des Kraichbachs in einem sog. Entwicklungskorridor, den Neubau von Durchlassbauwerken und den Rückbau und Neubau einer Brücke. Das Projektgebiet liegt in weiten Teilen in dem Naturschutzgebiet "Bruch bei Stettfeld". Es handelt sich hier um einen äußerst sensiblen Naturraum mit einem überdurchschnittlichen Artenreichtum, u. a. mit dem Vorkommen von besonders und streng geschützten Arten. Das führt dazu, dass die Baumaßnahmen mit sehr hohen Anforderungen an den Arten- und Naturschutz auszuführen sind. Dies ist u. a. mittels einer komplexen Planung der Bauabwicklung und zahlreicher Regelungen zu gewährleisten, z. B. Bauzeitenregelungen, Schutzmaßnahmen für Bäume im Baufeld, Verfahrensweise für den Rückbau von Dämmen und Uferböschungen, Wiederverwendung von Böden, etc. Für die Überwachung der Schutzmaßnahmen kommen neben der Örtlichen Bauüberwachung eine Ökologische Baubegleitung und eine Bodenkundliche Baubegleitung zum Einsatz. Für die Dauer der Bauabwicklung sind zudem geeignete Maßnahmen für den Hochwasserschutz festzulegen und dauerhaft vorzuhalten. Weitere Besonderheiten bei dem Projekt sind Kampfmittelverdachtsflächen, die auf Grundlage einer Luftbildauswertung festgestellt wurde, sowie archäologische Kulturdenkmäler bzw. Prüffälle, die sich im Projektgebiet befinden und die nach dem Fund zu erfassen sind. Weiterhin gibt es Baumaßnahmen mit der Betroffenheit der angrenzenden Strecke der Deutschen Bahn AG. Zudem kreuzt die Trasse der Produktfernleitung Huttenheim-Heilbronn der Bundeswehr, sog. NATO-Pipeline, das Baufeld. Parallel zu Planungslos PL1 sind weitere Planungsleistungen zu vergeben, u. a. Planungslos PL2 - Umweltplanung, Bodenkundliche Baubegleitung, Geotechnik etc.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.12.2030
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).