AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 19:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b86ca8e0-c5ca-4d6c-ae1a-deba10906f56/

ST 24046 Entsorgungsdienstleistungen für den Rhein-Kreis Neuss

Notice-ID: b86ca8e0-c5ca-4d6c-ae1a-deba10906f56 · Procedure-ID: 0d4cd07c-689d-478a-8615-719b01856eac

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Kreis Neuss - Der Landrat - Zentrales Vergabemanagement, Grevenbroich
Veröffentlicht
19.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90510000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Zuschlagswert
10.401.728 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Der Rhein-Kreis Neuss hat zum 01.01.2025 die Entsorgung und den Transport von mechanisch(-biologisch) behandelten Restabfällen (ASN 19 12 12) neu zu vergeben. Aufgrund des geplanten Umbaus der WSAA sind die Restabfälle ab ca. Ende 2025 /Anfang 2026 jedoch unvorbehandelt zu übernehmen (ASN 20 03 01). Als öffentlicher Auftraggeber ist der Rhein-Kreis Neuss verpflichtet, diese Leistung im Rahmen eines Vergabeverfahrens neu zu beauftragen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein GmbH
Vertragsabschluss
09.10.2024
Zuschlagsentscheidung
19.09.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).