AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/b8811d09-873d-4a31-9520-d362d02df072) · Abgerufen am 31.08.2026 20:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b8811d09-873d-4a31-9520-d362d02df072/

Austausch und Erweiterung der Brandmeldeanlage - Geb. 22.21

Notice-ID: b8811d09-873d-4a31-9520-d362d02df072 · Procedure-ID: 9c58e3c9-e40b-420b-a82c-00fac69c2de8

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Düsseldorf, Düsseldorf
Veröffentlicht
20.04.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
468.646 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erweiterung und Migration der Brandmeldeanlage Geb. 22.21. Der Austausch der bestehenden Brandmeldetechnik im Geb. 22.21 ist zwingend erforderlich. Im Zuge dessen ist zudem die Erweiterung der Brandmeldeanlage auf alle bisher nicht überwachten Flächen des Gebäudes notwendig. Aufgrund der einheitlichen Anlagenstruktur ist das UKD seit vielen Jahren auf das Fabrikat Siemens festgelegt. Ein Mischbetrieb unterschiedlicher Hersteller ist technisch nicht möglich. Zudem ist ausschließlich der Hersteller selbst dazu zertifiziert die Anlagen zu Warten und Instand zu setzen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.12.2026

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
20.04.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 30.04.2026 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).