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Vergabeeinheit 6.1: Elektrotechnik
MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Schulz Systemtechnik GmbH Mittleres Unternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die elektrotechnische Ausstattung für den Neubau einer Fernwärmezentrale.
- Leistungen umfassen Planung, Lieferung und Montage von Schaltanlagen, Blitzschutz, Beleuchtung und Trafos.
- Es handelt sich um eine Vergabe im nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Erfüllungsort ist Hamburg.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Auftrag umfasst die elektrotechnische Ausstattung im Rahmen des Neubaus der Fernwärme-zentrale. Im Wesentlichen beinhaltet das die Planung, Lieferung und Montage von den neuen NS-Schaltanlagen, Potentialausgleich und Blitzschutz, Beleuchtung und Steckdosen, 3-Wicklertrafo sowie elektro- und leittechnische Abschlussarbeiten für die neuen Komponenten.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 Pkt.
Der Bewertungspreis ist der Netto-Gesamtpreis aus dem Leistungsverzeichnis „A111-VE6.1-Leistungsverzeichnis-Gaeb-Datei“ zzgl. der zum Angebotszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer unabhängig von der Steuerschuldnerschaft. Der Bestpreis wird mit 70 Punkten bewertet. Bestpreis ist für die MVR der nied-rigste Preis. Ein Angebot in Höhe des Doppelten des Bestpreises erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punktwerte im Wege einer linearen Interpolation ermittelt. Es wird folgende Formel zugrunde gelegt: Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl geteilt durch Preis Bestbieter = Abzug von Höchstpunktzahl
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Qualität 20 Pkt.
Lieferzeiten Für das Wertungskriterium Lieferzeit wird eine Mindestanforderung von 32 Wochen angegeben. Die Höchstanforderung beträgt 22 Wochen. Die Lieferzeit bezieht sich auf die Dauer der Bestellung ab Freigabe zur Bestellung seitens MVR bis Lieferung auf der Baustelle (siehe hierzu C010-VE6.1-Leistungsbeschreibung - Kap. 2.4.2). Es werden die Lieferzeiten für folgende Aggregate gewertet: 1) Dreiwicklungstransformator 2) Niederspannungs-Schaltanlage 400 V 3) Niederspannungs-Schaltanlage 690 V Wobei die Lieferzeit für 1), 2) und 3) zusammen genommen mit 20 Punkten bewertet wird. Es gilt jeweils die längere Lieferzeit als wertungsrelevant. Die Mindestpunktzahl bei Erfüllung der Mindestanforderung beträgt 0 Wertungs-punkte. Die Höchstpunktzahl bei Erfüllung oder Überschreitung der Höchstanforderung beträgt 20 Wertungspunkte: - Lieferung nach 22 Wochen 20 Punkte - Lieferung nach 23 Wochen 18 Punkte - Lieferung nach 24 Wochen 16 Punkte - Lieferung nach 25 Wochen 14 Punkte - Lieferung nach 26 Wochen 12 Punkte - Lieferung nach 27 Wochen 10 Punkte - Lieferung nach 28 Wochen 8 Punkte - Lieferung nach 29 Wochen 6 Punkte - Lieferung nach 30 Wochen 4 Punkte - Lieferung nach 31 Wochen 2 Punkte - Lieferung nach 32 Wochen 0 Punkte
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Qualität 10 Pkt.
Umweltaspekte Hierunter wird die Schadstoffklasse der eingesetzten Fahrzeuge bewertet. Die E-Mobilität wird mit der höchsten Punktzahl bewertet. Schadstoffklasse PKW / leichte Nutzfahrzeuge: • E- Fahrzeuge = 5 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 6 = 2,5 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 5 = 0 Punkte • Wurden keine Angaben getätigt = 0 Punkte Schwere Nutzfahrzeuge: • E- Fahrzeuge = 5 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 6 = 2,5 Punkte • Fahrzeuge in Schadstoffklasse 5 = 0 Punkte • Wurden keine Angaben getätigt = 0 Punkte Werden Fahrzeuge mit unterschiedlichen Schadstoffklassen angeboten, wird die niedrigste Schadstoffklasse in die Wertung aufgenommen. Die Schadstoffklasse PKW / leichte Nutzfahrzeuge addiert mit schwere Nutzfahr-zeuge ergeben max. 10 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Schulz Systemtechnik GmbHZuschlagswert 1.921.440 €3 Veröffentlichungen
- 02.09.2026 Nachträglichen Auftragserweiterung gem. § 22 Abs. 2 und 3 VOB/A EU Aufgrund während der Auftragsabwicklung erforderlich gewordener technischer Änderungen ist der für die Fernwärmezentrale vorgesehene Transformator mit höherer Leistung auszuführen. Hierdurch ergibt sich eine Mehrung der LV-Position 02.01.0010. Die Leistung kann aus technischen und wirtschaftlichen Gründen (Zeit- und Kostenaufwand) nicht durch einen Dritten erbracht werden und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem bestehenden Auftrag. Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Auftragserweiterung gemäß § 22 Abs. 2 und 3 VOB/A EU liegen vor. aktuell
- 16.06.2026 Nachträgliche Auftragserweiterung gem. VOB/A EU §22 Abs. 2 und 3 Die Bestandswandler sind verkehrt und sollen ausgetauscht werden. Dieser Sachstand wurde erst im Zuge der Auftragsabwicklung durch SST ermittelt und erst nach Abschaltung der Turbine verbindlich geplant werden. Aufgrund der kritischen Bedeutung der Stromschiene für die Stromeinspeisung und des zwingend termingerechten Wiederanfahrens der Turbine ist die Beschaffung dringlich und unaufschiebbar (§ 22 EU Abs. 2 Nr. 2 bzw. Nr. 3 VOB/A). · in TED EU + oev
- 09.09.2025 Original-Veröffentlichung
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