AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für die Softwarebeschaffung und Pflege für die Fahrzeugzulassung und Führerscheinbehörde
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Dessau-Roßlau, Dessau-Roßlau
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 72268000 — IT-Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Beauftragung ist die Beschaffung des Nachfolgeprodukts für die Fachverfahren IKOL-KFZ (Kfz-Zulassung) und IKOL-FS (Fahrerlaubniswesen), deren Abkündigung durch den Hersteller Telekomputer zum 31.12.2027 erfolgt ist. Der Auftrag umfasst neben der Softwarebereitstellung auch die notwendigen Migrationsdienstleistungen, das Hosting, die Schulung der Mitarbeitenden und Fachadministratoren, Dienstleistungen sowie einen anschließenden Softwarepflegevertrag. Die Entscheidung für eine Direktvergabe an den Hersteller gründet sich auf eine zwingende technische Alternativlosigkeit. Die in den Altsystemen verwalteten, hochsensiblen Daten unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen an Datenschutz und Revisionssicherheit. Eine Migration auf ein Fremdsystem würde die Compliance mit diesen Anforderungen akut gefährden, da die proprietären Datenstrukturen nicht kompatibel sind und ein Datenverlust droht. Der Kern der technischen Unmöglichkeit liegt in der Systemarchitektur von IKOL: Das Verfahren basiert auf einem geschlossenen, herstellerspezifischen Datenmodell. Die logischen Verknüpfungen und die referenzielle Integrität der Datenobjekte (z. B. Halter, Fahrzeug, Versicherungsnachweise, Gebührenbescheide, historische Vorgänge) werden durch interne, nicht dokumentierte Schlüssel sichergestellt. Einem Drittanbieter fehlt der Zugriff auf diese Datenbankschemata. Ein Versuch, die Daten zu extrahieren, würde zu einem irreparablen Bruch dieser logischen Verbindungen und somit zu einem korrumpierten, unbrauchbaren Datenbestand führen. Im Gegensatz dazu hat der Hersteller Telecomputer GmbH spezifische Transformations- und Validierungswerkzeuge entwickelt, die exakt auf die Migration von IKOL nach OK.Verkehr zugeschnitten sind. Diese als geistiges Eigentum geschützten und exklusiven Werkzeuge gewährleisten eine verlustfreie Datenübertragung und validieren automatisiert die Konsistenz und Vollständigkeit nach der Migration. Nur dieser herstellerseitige Prozess stellt die Datenkontinuität und Compliance sicher. Darüber hinaus ist die Gewährleistung eines möglichst unterbrechungsfreien Dienstbetriebs für die Bürgerinnen und Bürger von fundamentaler Bedeutung. Störungen, Verzögerungen oder Datenverluste im Service der KFZ-Zulassung und des Fahrerlaubniswesens sind zwingend zu vermeiden, um das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung nicht zu beeinträchtigen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass ein Wechsel zu einem Drittanbieter aufgrund der proprietären Systemarchitektur von IKOL objektiv unmöglich ist, ohne massive Datenverluste, erhebliche Betriebsrisiken und die Gefährdung gesetzlicher Pflichtaufgaben in Kauf zu nehmen. Die Beauftragung des Herstellers ist somit nicht nur eine technische Notwendigkeit zur Sicherstellung der Datenkontinuität, sondern auch eine zwingende Voraussetzung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die auf eine zuverlässige und störungsfreie Dienstleistung angewiesen sind. Die Reduzierung dieser erheblichen Gefahrenquellen auf ein Minimum ist für die Stadtverwaltung Dessau-Roßlau unerlässlich.
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.