AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 13:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b91f881e-e32a-45df-9a59-8358afa4f482/

UX/UI-Agentur für die Weiterentwicklung des digitalen Produktdesigns des RMV

Notice-ID: b91f881e-e32a-45df-9a59-8358afa4f482 · Procedure-ID: ccaa7bb0-6eba-4013-8f6b-6ae16c127d8d

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Hofheim am Taunus
Veröffentlicht
28.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
79822500 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rahmen-Maximum
1 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die kontinuierliche, evidenzbasierte UX-/UI-Weiterentwicklung der digitalen Kundenschnittstellen des RMV – insbesondere der bereits live betriebenen App RMVgo sowie der im Aufbau befindlichen Vertriebsplattformen für externe Partner, B2B- und B2C-Kundinnen und -Kunden. Die beauftragte Agentur sorgt für eine konsistente, barrierefreie und markenkonforme Nutzererfahrung über alle Touchpoints hinweg und verbindet dabei strategische Produktziele mit der alltäglichen Nutzungspraxis der unterschiedlichen Zielgruppen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
SYZYGY Deutschland GmbH
Vertragsabschluss
16.04.2026
Zuschlagsentscheidung
09.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).