AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Krankenhausbetten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem KdöR, Cottbus
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
- Frist (Submission)
- 02.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 33192120 — Medizintechnik
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rahmen-Höchstwert
- 1.200.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem beabsichtigt, mit einem Unternehmen eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung fabrikneuer, elektrisch verstellbarer Krankenhausbetten für Erwachsene, elektrisch verstellbarer Kinder-Krankenhausbetten und Nachttische für den stationären Krankenhausbetrieb abzuschließen. Erwachsenenbetten müssen in der angebotenen und gelieferten Konfiguration bestimmungsgemäß ohne installierten Akku im Regelbetrieb eingesetzt werden können. Kinder-Krankenhausbetten müssen wegen ihrer Nutzung bei innerklinischen Transporten mit einem integrierten, vom Hersteller freigegebenen Akku ausgestattet sein. Zum Leistungsumfang gehören Lieferung frei Verwendungsstelle, Montage, Funktionsprüfung, Einweisung, Dokumentation, Gewährleistung sowie kompatibles Zubehör. Darüber hinaus erhält die MUL-CT innerhalb des sachlichen Anwendungsbereichs dieser Rahmenvereinbarung Zugriff auf die gesamte jeweils aktuelle Produktpalette des bezuschlagten Unternehmens. Grundlage für Katalogabrufe ist die aktuelle vollständige Preisliste abzüglich des im Preisblatt verbindlich angebotenen Mindestrabatts.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2026
- Ende
- 31.10.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 77 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.