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Planungsleistungen für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam, stufenweise, in 2 Losen (Vergabenummer VOEK 210-25)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 Planungsleistung für Raumakustik Lph 1-7 und Thermische Bauphysik Lph 1-8 für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17🏆 iproplan Planungsgesellschaft mbH · Chemnitz
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Los 2 VergebenLos 2 Brandschutzplanung Lph 1-8 für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17🏆 Krämer-Evers Bauphysik GmbH & Co. KG · Hasbergen
- iproplan Planungsgesellschaft mbH · Chemnitz Mittleres Unternehmen
- Krämer-Evers Bauphysik GmbH & Co. KG · Hasbergen Mittleres Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam, stufenweise, in 2 Losen Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Planungsleistungen in den nachfolgend genannten Losen stufenweise: Los 1 Planungsleistung für Raumakustik Lph 1-7 und Thermische Bauphysik Lph 1-8, Los 2 Brandschutzplanung Lph 1-8, zu vergeben.
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📅 Laufzeit endet am 06.11.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar/ Preis Anlage B-01.3_Preisblatt 100 Pkt.Preis
einziges Zuschlagskriterium: Preis Die Wertungssumme in Euro errechnet sich für das Los 1 aus der Gesamtsumme (netto) lt. Preisblatt-Honorarblatt (Anlage B-01.3, Tabellenblatt „Leistung BPH“ und Tabellenblatt „Leistung RA“). Bewertung Zuschlagskriterium Preis: 1. Preiskomponente: Umbauzuschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.5 in % (max. 40 Punkte = 20 Punkte für BPH + 20 Punkte für RA) 2. Preiskomponente: ggf. Zu- oder Abschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.6 in % (max. 40 Punkte = 20 Punkte für BPH + 20 Punkte für RA) 3. Preiskomponente: Summe Stundensätze lt. Vertrag § 10.10.2 in € (max. 60 Punkte = 30 Punkte für BPH + 30 Punkte für RA) 4. Preiskomponente: Nebenkostenpauschale lt. Vertrag § 11.1 in % (max. 10 Punkte = 5 Punkte für BPH + 5 Punkte für RA) 5. Preiskomponente: Pauschalen für besondere Leistungen gem. Anlage zu § 6 des Vertrages „spezifische Leistungspflichten“ in € (max. 50 Punkte = 25 Punkte für BPH + 25 Punkte für RA) Die angebotene Wertungssumme wird für Los 1 mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Zu-oder Abschläge in Prozent, werden zur Berechnung mit dem Wert 100 addiert. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. Fehlen die Bieterangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot, wird das Angebot ausgeschlossen. ----------------------- Details: siehe Anlage "A-03 Wertung Zuschlagskriterien"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) iproplan Planungsgesellschaft mbH · Krämer-Evers Bauphysik GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 10.09.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 6.647 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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