AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.05.2026 03:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b96df166-6bc1-4f3d-ad03-dc87c6f9dcd0/

Neuvergabe der Außenwerbekonzession für ein exklusives Werberecht auf im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindlichen Flächen

Notice-ID: b96df166-6bc1-4f3d-ad03-dc87c6f9dcd0 · Procedure-ID: 118b1e76-9aef-43c0-8591-8f226d59ccce

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Rostock
Veröffentlicht
19.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindlichen Flächen in zwei Losen zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in folgender Losaufteilung: — Los 1 – FGU, digitale Groß-Screens, digitale Klein-Screens, City-Light-Boards/Mega-Lights, City-Light-Säulen, City-Light-Poster-Vitrinen — Los 2 – Litfaßsäulen, Kandelaber und Gewerbehinweisanlagen und geklebte Großflächen auf Monofuß

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2036

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
95 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).