AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erweiterungsbau der Kooperationsschule Friesack - Elektrotechnik, Heizung-Sanitär sowie Raumluft-/ Kältetechnik
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Havelland - Der Landrat -, Rathenow
- Veröffentlicht
- 23.04.2025
- Frist (Submission)
- 28.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Landkreis Havelland beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus am Standort der Kooperationsschule Friesack im laufenden Schulbetrieb. Die hier ausgeschriebene Leistung ist Teil der Gesamtbaumaßnahme. Für diese Baumaßnahme wird es 7 Vergabepakete geben. In diesen Vergabepaketen werden folgende Leistungen nach der 80/20-Regel im Rahmen von nationalen Verfahren vergeben: VP 0 - Baufeldfreimachung HLS (Heizung, Sanitär) - Baufeldfreimachung ELT (Elektro) - Baufeldfreimachung sonstiges (Rückbau und Umsetzungen) - Fäll- und Rodungsarbeiten - Versickerungsarbeiten VP 1 - Aufzug - Baustromanlage - Blitzschutz und Erdung VP 3 - Innenputz - Estricharbeiten - PV-Anlage - Küchentechnische Anlagen VP 4 - Malerarbeiten VP 5 - Fliesenarbeiten - Bodenbelagsarbeiten - Tischlerarbeiten VP 6 - Gebäudereinigung - Schließanlage VP 7 - Erweiterter Rohbau Aufzugsschacht Bestand - Hülle Aufzugsschacht Bestand - Ausbau Bestand (Anbau Aufzugschat + Verlegung Schülercafé) Gegenstand der Ausschreibung ist die Elektrotechnik (Starkstrom und Schwachstrom), Heizung-Sanitär sowie Raumluft-/ Kältetechnik für den Erweiterungsbau der Kooperationsschule Friesack.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 21.07.2025
- Ende
- 14.08.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 44 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.