AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Rechtliche Beratungsleistungen für SPNV-Ausschreibungen und Verkehrsverträge mit Fahrzeugfinanzierungsunterstützung ("Legal Advisor")
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH, München
- Veröffentlicht
- 01.01.2026
- Frist (Submission)
- 05.02.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79111000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.600.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Rahmenvertrag über rechtliche Beratungsleistungen bei der Ausschreibung von SPNV-Verkehrsverträgen. Wenn Neufahrzeuge eine Option sind, bietet die BEG im Regelfall eine Finanzierungsgarantie an. Im Vorfeld ist eine hierfür relevante Vergabeunterlage (sog. Anlage 16) in Abstimmung mit der Vergaberechtskanzlei der BEG zu erstellen. Während des laufenden SPNV-Vergabeverfahrens sind Rückfragen der Bieter zu dieser Anlage 16 in Abstimmung mit der Vergaberechtskanzlei der BEG zu beantworten. Nach Erteilung des Zuschlags bei der SPNV-Vergabe ist ein Garantiedokument zu erstellen; zudem sind mit dem Verkehrsunternehmen, den finanzierenden Banken und dem Leasinggeber die Finanzierungsverträge inkl. Finanzierungsgarantie zu verhandeln. Sofern sich in der Laufzeit des Verkehrsvertrages Anpassungen ergeben, die Auswirkungen auf die Finanzierungsverträge haben, sind entsprechende Nachträge abzustimmen. Darüber hinaus prüft die BEG derzeit, inwieweit es einer neuen Strategie hinsichtlich der Fahrzeugbeschaffung und -finanzierung bedarf. Auch hierfür werden im Rahmen des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrags Beratungsleistungen benötigt.
Vertragslaufzeit
- Ende
- 30.04.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 84 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.02.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.